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Diskussion zur Petition 171373

Jugendschutz

Reformierung von § 11 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vom 09.08.2024

Diskussionszweig: Re: Jugendschutz - Reformierung von § 11 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)

ssb | 04.09.2024 - 10:53

Re: Jugendschutz - Reformierung von § 11 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)

Anzahl der Antworten: 2

Zum ersten möchte ich mal die Möglichkeit in den Raum stellen, dass Eltern den Entwicklungsstand ihrer Kinder nur bedingt richtig einschätzen.

Dann kann man hinzuziehen, dass Eltern eine andere Sichtweise auf die FSK-Einstufung haben dürften. Die einen würden ihren Kindern nicht die Tagesschau zeigen, weil da zu viel Gewalt dargestellt wird, andere würden Minderjährige in Ü18-Filme mitnehmen. Wie (an anderer Stelle bereits kommentiert) ist die ja zum Beispiel beim Thema Alkoholkonsum ähnlich. Die einen sind da strikt (und meist konsumieren sie selbst auch wenig Alkohol) die anderen denken "ein Schluck Bier hat noch niemandem geschadet".

Es gibt aber einen relativ einfachen Grund, weshalb ich die Petition ablehne:
Ein Gesetz muss so gestaltet sein, dass es Allgemeingültigkeit hat. Das ist im Grundgesetz festgeschrieben - alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Ein Gesetz soll also nicht so gestaltet werden, dass es zwischen Betroffenen anhand ihres Entwicklungsstands (aus Sicht der Eltern, die nicht objektiv sein kann) dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. Die Würdigung individueller Faktoren (Entwicklungsstand von Kindern und Eltern) darf nur von einem Gericht vorgenommen werden. Den §11 ganz abzuschaffen wäre fahrlässig, ihn auf eine Gruppe von Jugendlichen einzuschränken, würde diese diskriminieren.
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