Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 172053

Tierschutzgesetz

Verbot nicht kurativer Eingriffe bei Nutztieren vom 02.09.2024

Diskussionszweig: Re: Tierschutzgesetz - Verbot nicht kurativer Eingriffe bei Nutztieren

Burgilali | 20.12.2024 - 23:17

Re: Tierschutzgesetz - Verbot nicht kurativer Eingriffe bei Nutztieren

Anzahl der Antworten: 2

Die Kulturgeschichte des Tierschutzgedankens

Der Tierschutzgedanke hat sich mit der menschlichen Kultur weiterentwickelt.
Der Codex Hammurabi, 2000 v. Chr., des babylonischen Herrschers gilt als das älteste Gesetzeswerk, das Regelungen zum Umgang mit (Haus-)Tieren enthält.
Im römischen Reich galten Tiere nach den Ädidischen Edikten als Sache. Sie wurden damit zu Objekten des Rechts und waren vor Beeinträchtigungen durch Nicht-Eigentümer geschützt.
Der Martins Act von 1822 gilt als modernes Tierschutzgesetz der Neuzeit. Danach ist jede mutwillige und grausame Tiermisshandlung von Nutztieren strafbar.
1838 wurde im Königreich Sachsen das boshafte und mutwillige Quälen von Tieren als öffentliches Ärgernis unter Strafe gestellt.
Dem folgte das Reichsstrafgesetzbuch von 1871, das boshaftes Quälen und rohes Misshandeln von Tieren unter Strafe stellte.
27 Personen finden diesen Beitrag hilfreich