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Diskussion zur Petition 172053

Tierschutzgesetz

Verbot nicht kurativer Eingriffe bei Nutztieren vom 02.09.2024

Diskussionszweig: Verstoß gegen die verfassungsmäßige (Rechts-)Ordnung und die guten Sitten

Burgilali | 21.12.2024 - 10:48

Verstoß gegen die verfassungsmäßige (Rechts-)Ordnung und die guten Sitten

Anzahl der Antworten: 2

Die nicht kurativen Eingriffe bei Ferkeln, Kälbern und Lämmern verstoßen, sobald sie routinemäßig pauschal vorbeugend durchgeführt werden gegen die guten Sitten.
Die allgemeine Handlungsfreiheit wird in Art. 2 Abs.1 GG durch "die Rechte anderer, die verfassungsmäßige (Rechts-)Ordnung und das Sittengesetz" beschränkt. Unser Tierschutzgesetz ist Teil unserer verfassungsmäßigen (Rechts-)Ordnung.
Landwirtschaftliche Tierhalter, die nicht-kurative Eingriffe bei Ferkeln, Kälbern oder Lämmern routinemäßig pauschal vorbeugend durchführen, verstoßen gegen geltendes Recht, unser Sittengesetz und Art. 2 Abs. 1 GG.
Im verfassungsrechtlichen Verständnis umfasst das Sittengesetz alle sittlichen Normen, die als Allgemeingut der Zivilisationen weltweit anerkannt sind.
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