
Diskussion zur Petition 172940
Kinderschutz
Unterbringung von Kindern aus kriminellen Familien in staatliche Obhut vom 28.09.2024
Diskussionszweig: Kinder … „in staatliche Obhut“ … „zum Schutz der Gesellschaft“ --- NEIN!
Forderungen wie „Wo Kinder wiederholt straffällig geworden sind, sollten sie in familienfernen Einrichtungen untergebracht werden, unabhängig vom Alter.“
.. oder Rechtfertigungen wie „(…) und zum Schutz der Gesellschaft (…)“ lassen bei mir alle Alarmglocken klingeln.
Wer soll hier geschützt werden?
Geht es wirklich um den Schutz der Kinder?
Wovor hat der Verfasser / die Verfasserin Angst?
Ich hätte da einen Formulierungsvorschlag für das geforderte Vorhaben:
Zitat: "Jugendhilfe ist dann erforderlich, wenn im Zusammenhang mit der Kindererziehung in den unmittelbaren sozialen Beziehungen einzelner Menschen die Prinzipien sozialistischen Zusammenlebens nicht verwirklicht werden können. Jugendhilfe hat Störungen der sozialen Beziehungen zum Gegenstand, Abweichungen vom Idealbild der sozialistischen Menschengemeinschaft, und das vor allem auf den Familienbereich bezogen."
aus: dem Leitfaden der Jugendhilfekommissionen des Ministeriums für Volksbildung der DDR
Quelle: https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/251286/geraubte-kindheit-jugendhilfe-in-der-ddr/
Kinder verdienen Schutz! Die Unterbringung sollte im Interesse der Kinder erfolgen. Wenn Eltern „kriminell sind“, bedeutet es nicht zwangsläufig, dass sie ihren Kinder nicht ein besseres sicheres Umfeld bieten als Heime oder Pflegefamilien.
Daher ist diese Forderung nach genereller „staatlicher Obhut“ abzulehnen.