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Diskussion zur Petition 172940

Kinderschutz

Unterbringung von Kindern aus kriminellen Familien in staatliche Obhut vom 28.09.2024

Diskussionszweig: Re: Kinderschutz - Unterbringung von Kindern aus kriminellen Familien in staatliche Obhut

Nutzer621931 | 24.10.2024 - 21:15

Re: Kinderschutz - Unterbringung von Kindern aus kriminellen Familien in staatliche Obhut

Anzahl der Antworten: 2

Zitat:
Wo Väter oder Mütter wiederholt kriminell werden, sollte ihre Erziehung zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Gesellschaft in fremde Hand gegeben werden. Gerade bei kriminellen Clans sollte dies geschehen.

So etwa wie einen "kriminellen Clan" gibt es nur in der Regenbogenpresse, aber nicht im Deutschen (Straf-)Recht. Die "Sippenhaft" wurde nach 1945 abgeschafft.

Zitat:
Wo Kinder wiederholt straffällig geworden sind, sollten sie in familienfernen Einrichtungen untergebracht werden, unabhängig vom Alter.
Diese Möglichkeit gibt es bereits. Bei Straftätern unter 14 Jahren entscheidet das Jugendamt individuell über angemessene Maßnahmen, um weitere Straftaten abzuwenden, darüber ist es in Form der Jugendgerichtshilfe in jedem Verfahren involviert und kann auch über die reine Strafe hinaus aktiv werden. Nur bei über-18-jährigen ist es außen vor.

Bleibt die Frage, was die Petition eigentlich erreichen möchte, das nicht bereits von der aktuellen Gesetzeslage abgedeckt wird.
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