
Diskussion zur Petition 172940
Kinderschutz
Unterbringung von Kindern aus kriminellen Familien in staatliche Obhut vom 28.09.2024
Diskussionszweig: Re: Kinderschutz - Unterbringung von Kindern aus kriminellen Familien in staatliche Obhut
So etwa wie einen "kriminellen Clan" gibt es nur in der Regenbogenpresse, aber nicht im Deutschen (Straf-)Recht. Die "Sippenhaft" wurde nach 1945 abgeschafft.
Diese Möglichkeit gibt es bereits. Bei Straftätern unter 14 Jahren entscheidet das Jugendamt individuell über angemessene Maßnahmen, um weitere Straftaten abzuwenden, darüber ist es in Form der Jugendgerichtshilfe in jedem Verfahren involviert und kann auch über die reine Strafe hinaus aktiv werden. Nur bei über-18-jährigen ist es außen vor.
Bleibt die Frage, was die Petition eigentlich erreichen möchte, das nicht bereits von der aktuellen Gesetzeslage abgedeckt wird.