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Diskussion zur Petition 173173

Straftaten gegen das Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit

Gesetzliche Reform zum Schutz von Frauen vor Femiziden und Gewalt vom 09.10.2024

Diskussionszweig: Artikel 2 Abs.2 GG

Nutzer5699432 | 25.10.2024 - 14:25 (Zuletzt geändert am 25.10.2024 - 16:51 von Nutzer5699432 )

Artikel 2 Abs.2 GG

Anzahl der Antworten: 21

Im Artikel 2 Abs. 2 unseres Grundgesetzes wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit als Teil der Menschenrechte garantiert. Eingeschlossen sind physische und psychische Unversehrtheit.
Da wir nahezu weltweit aber insbesondere in Deutschland den Begriff Mensch geschlechterneutral verstehen, bedarf es keinerlei Spezifizierung nach männlich,weiblich oder divers.
Darüber hinaus sind Taten gegen die körperliche Unversehrtheit bereits im StGB mit empfindlichen Strafen belegt.
Welche zusätzlichen Maßnahmen (im Rahmen des GG) sollen mit der Petitionsforderung gegen welche Bevölkerungsgruppen eingeführt werden?
Vielleicht noch ein Hinweis. Gesetze können keine Taten verhindern. Menschen können sich an Gesetze halten und es vermeiden gesetzwidrig zu Handeln.
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