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Diskussion zur Petition 173200

Petitionsverfahren

Reform des Petitionsverfahrens des Bundestages vom 09.10.2024

Diskussionszweig: Gute Idee, aber...

Nutzer18343 | 20.02.2025 - 13:01 (Zuletzt geändert am 20.02.2025 - 13:03 von Nutzer18343 )

Gute Idee, aber...

Anzahl der Antworten: 8

Es gibt gute Gründe warum man öffentliche und private Petitionen hat.

Einen persönlichen Fall zu veröffentlichen mit Krankenakten, oder ähnliches würde ich ablehnen.

Dennoch werden viele öffentliche Petitionen aus diversen Gründen nicht veröffentlicht und abgelehnt. Manche mit - in meinen Augen - absurden Argumente e.g. mit verweisen auf die aktuelle Rechtslage. Dies ist schließlich der Petitionsausschuss des Bundestages = Gesetzgebers, der Gesetze sogar das Grundgesetz ändern kann.

Es steht natürlich dem Petitionsausschuss frei eine Petition mit Begründung abzulehnen. Diese kann dann hier dennoch veröffentlicht werden.
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