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Diskussion zur Petition 173200

Petitionsverfahren

Reform des Petitionsverfahrens des Bundestages vom 09.10.2024

Diskussionszweig: Eine ergänzende Frage…

Heinz 548 | 20.02.2025 - 18:38

Eine ergänzende Frage…

Anzahl der Antworten: 4

…ist die, warum privat organisierte Petitionsplattformen wie bspw. mit hohem Zuspruch Change.org oder openPetition parallel zur offiziellen Plattform der Bundesregierung (diese) genutzt werden.

Während die Anzahl der Befürworter einer Petition auf der Petitionsplattform der Bundesregierung höchst selten die Zahl von 10.000 erreicht, ist diese Zahl bei den „Privaten“ eher die Untergrenze, wobei Zustimmungen ( = Mitzeichnungen) bis weit in den sechsstelligen Zahlenbereich nicht unüblich sind.

openPetition erklärt nach eigener Angabe 12 Mio Nutzer zu haben. Alleine im Jahr 2021 will openPetition n. e. Aussage 3.410 Petitionen veröffentlicht haben, das wären arbeitstäglich rund 14 (!) Petitionen. Change.org wirbt damit in Deutschland rund 6 Millionen registrierte Nutzer u. mehr als 10.000 Förderer (2018) zu haben.

Da stellt sich schon die Frage, was die eine Petitionsplattform bietet, was die andere nicht hat, oder konkreter: Wieso bedient sich ein Bürger einer privaten Petitionsplattform, er könnte sich auch die Plattform der Bundesregierung bedienen. Erkennbar scheinen privat organisierte Petitionsplattformen nicht unattraktiv für den Bürger zu sein.

Otext: „Die Plattform sollte alle Petitionen veröffentlichen, welche keine strafbewährten Inhalte haben.“

AW: Das halte ich nicht für erstrebenswert, weil u.U. Persönlichkeitsrechte tangiert werden. Bei einer Veröffentlichung müssten bspw. Textpassagen geschwärzt werden, das wiederum lässt den Verdacht auf Zensur aufkommen, zumal wenn es sich um längere Textpassagen handelt.


Otext: „Auch sollte die Mitzeichnungsmöglichkeit vereinfacht werden. Hier könnten die Daten des Personalausweises bzw. Passes als Verifikation dienen, (…)“

AW: Auch hier sehe ich Persönlichkeitsrechte, dieses mal dahingehend, dass der Petent im Vordergrund steht. Bereits nach wenigen „Zustimmungen“ ist auch für Laien ersichtlich, welche gesellschaftliche, ideologische und politische Sichtweise der Unterzeichner hat, zudem ist er mit Namen, Geburtsort, Geburtsdatum und Wohnort der petitionsführenden Stelle bekannt. Zudem stellt sich dann die Frage ob unter dieser Voraussetzung eine Bewertung (Zustimmung, Neutral, Ablehnung) überhaupt erfolgt und die gewünschte Verifikation nicht als Hinderungsgrund angesehen werden kann, - und wird.


Otext: „Dabei sollte der Bundestag diese Plattform aktiv bewerben in allen medialen Zweigen, damit der Bürger von diesen Weg der Einflussnahme Kenntnis erlangt.“

AW: Ob eine Institution des Bundes öffentlich beworben werden darf, wage ich als juristischer Laie zu bezweifeln. Angesicht 11.410 eingereichte Petitionen in 2023 // 13.242 in 2022, das sind durchschnittlich circa 46 Petitionen pro Tag * auf dieser Petitionsplattform) kann nicht davon gesprochen werden, das in der Bürgerschaft Unkenntnis in Petitionsbelange, u.-möglichkeiten vorliegen. Die Zahl 46 Petitionen /Tag macht auch deutlich, dass es kaum möglich ist alle(!) Petitionen ( = Forderung dieser Petition) zu veröffentlichen, es sei denn, hierzu wird ein nicht vertretbarer Personal- u. Organisationsaufwand betrieben.

( * Bericht des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Drucksache 20/11600)
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