Text der Petition
Wir fordern eine Gesetzesinitiative zur Sicherung der Selbstständigkeit von Lehrkräften und Soloselbstständigen im Bildungs- und Kulturbereich, die folgende Punkte umfasst:
1. Freiberuflichkeit erhalten
2. Einführung eines klaren Kriterienkatalogs für Selbstständigkeit
3. Recht auf Selbstbestimmung
4. Schnellprüfung für bereits sozialversicherte Selbstständige
5. Straffreie Übergangszeit und Schutz vor Rückforderungen
Begründung
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und deren Spitzenverbände nahmen das Herrenberg-Urteil, das eine Einzelfallentscheidung des BSG darstellt, zum Anlass, den Kriterienkatalog zu ändern und stufen nun immer häufiger freiberufliche Lehrtätigkeiten und künstlerische Dienstleistungen als scheinselbstständig ein, obwohl viele Lehrkräfte und Soloselbstständige bewusst die Freiberuflichkeit gewählt haben und diese aktiv in ihrer Arbeit umsetzen und leben. Wenn die DRV Scheinselbstständigkeit feststellt, zwingt das Bildungseinrichtungen und andere Auftraggeber zu enormen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen – eine finanzielle Belastung, die keine dieser Einrichtungen tragen kann und welche zwangsläufig zu massiven Einschnitten, Schließungen und dem Verlust unverzichtbarer Kultur- und Bildungsangebote führen würde. Einschränkungen der Freiberuflichkeit bedrohen die Struktur und Vielfalt der Bildungs- und Kultureinrichtungen. Kürzungen im Bildungs- und Kulturangebot und höhere Kosten würden vor allem jene treffen, die auf bezahlbare Bildung und Kultur angewiesen sind (Endverbraucher). Das Herrenberg-Urteil und dessen Auslegung durch die DRV gefährden die Existenz zehntausender freiberuflicher Lehrkräfte und Soloselbstständiger und ein über Generationen gewachsenes Bildungs- und Kultursystem.
Ergänzung zum Wortlaut der Petition:
Freiberuflichkeit erhalten: Ein Gesetz, welches festlegt, dass Soloselbstständige, die freiberufliche Tätigkeiten im Auftrag Dritter ausführen, insbesondere im Bildungsbereich, weiterhin rechtssicher arbeiten können, um Flexibilität und Vielfalt zu schützen.
Einführung eines klaren Kriterienkatalogs für Selbstständigkeit: Ein bundesweit einheitlicher, rechtsverbindlicher Kriterienkatalog muss gesetzlich verankert werden. Dieser soll branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigen und die tatsächliche Selbstständigkeit anerkennen.
Recht auf Selbstbestimmung: Viele Lehrkräfte und Soloselbstständige wählen bewusst die Freiberuflichkeit, um Lehre und weitere selbstständige Tätigkeiten flexibel zu verbinden. Diese Freiheit ist besonders für Dozenten, die nebenberuflich unterrichten, unverzichtbar.
Schnellprüfung für bereits sozialversicherte Selbstständige: Für Selbstständige, die z. B. über die Künstlersozialkasse (KSK) oder freiwillig und nachweislich in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen, soll ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren zur Statusprüfung eingeführt werden.
Straffreie Übergangszeit und Schutz vor Rückforderungen: In dem zu beschließenden Gesetz muss sichergestellt werden, dass Rückforderungen der DRV für zurückliegende Zeiträume ausgeschlossen sind. Eine Übergangszeit erlaubt es allen Beteiligten, sich auf neue Regelungen vorzubereiten.
Es bedarf dringend transparenter und verbindlicher gesetzlicher Regelungen, um sowohl den betroffenen Institutionen als auch den Beschäftigten Planungssicherheit zu geben. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung dieser Regelungen muss allen Beteiligten die Möglichkeit eingeräumt werden, fundierte Entscheidungen über die Zukunft bestehender Schulsysteme zu treffen. Eine angemessene Übergangsfrist wäre hierbei ein wesentlicher Bestandteil einer gerechteren Lösung.
Im Falle von Musikschulschließungen stellt sich die Frage nach den Konsequenzen für freiberufliche Lehrkräfte. Ohne eigene Räumlichkeiten sind deren Handlungsspielräume unglaublich eingeschränkt. Kommunale Einrichtungen stoßen aufgrund begrenzter Kapazitäten schnell an ihre Grenzen, und die Zahl freier Musikschulen werden rückläufig. Die Suche nach geeigneten Unterrichtsräumen für freie - dann ja Solo-Musiklehrer - stellt zudem eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar.
Die aktuelle Diskussion wirft auch ein Schlaglicht auf die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle kommunaler und privater Institute. Während kommunale Musikschulen häufig eine Drittelfinanzierung durch Kunden, Eltern und die Kommune anstreben, sind private Institute darauf angewiesen, ihre Kosten vollständig über die Gebühren der Schülerinnen und Schüler zu decken. Dies führt zu einer Ungleichverteilung der finanziellen Belastung und stellt private Anbieter vor erhebliche Herausforderungen.
Ein möglicher Ansatz zur Lösung dieses Problems wäre die Schaffung eines gerechteren Zugang zu Fördermitteln. Private Musikschulen, die eine qualitativ hochwertige Ausbildung nachweisen können, sollten die Möglichkeit erhalten, öffentliche Fördergelder zu beantragen, denn dort unterrichte oft die selben Lehrpersonen… Dies würde nicht nur die finanzielle Situation privater Institute stabilisieren, sondern auch den Wettbewerb fördern und die Qualität der musikalischen Ausbildung insgesamt steigern.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Arbeit in einer Musikschule in der Regel nicht mit hohen finanziellen Gewinnen verbunden ist. Vielmehr sind es idealistische Überzeugungen, die Menschen dazu bewegen, in diesem Bereich tätig zu werden. Eltern, die ihren Kindern eine individuelle und qualitativ hochwertige musikalische Ausbildung ermöglichen möchten, müssen sich daher bewusst sein, dass dies mit Kosten verbunden sein kann. Die Entscheidung, ein Kind in eine Musikschule zu geben, ist eine Investition in seine Zukunft und sollte nicht allein nach wirtschaftlichen Kriterien getroffen werden.
Die Kritik der sich hier tummelnden sogenannten 'Experten' und 'Hobbyjuristen'in der aktuellen Debatte schießt in meinen Augen zu oft über das Ziel hinaus und ist wenig konstruktiv um tragfähige Lösungen zu finden.
Sie möchten ihr Kind nicht vom einem iPad in Großgruppe mit einer "Aufsichtsperson" ausbilden lassen? Dann macht es Sinn sich Gedanken zu machen ob das reine bestehen auf Paragraphen Sinn ergibt.