Text der Petition
Staatsangehörige anderer Nationen, die sich nach dauerhafter Rückkehr in ihre Heimat ihre Rentenanwartschaften (bei folgenden Verlust des Rentenanspruchs) auszahlen lassen, sollten nicht nur die selbst, sondern auch die vom Arbeitgeber einbezahlten Beiträge zurückerhalten. (Diese fallen derzeit der Rentenkasse zu.)
Begründung
1. Dies widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
2. Die Beiträge beruhen auf der Arbeitsleistung dieser betreffenden Person.
3.SIe wurden vom Arbeitgeber zu eben deren Altersversorgung bezahlt. (Nicht etwa zur Erhöhung der Rente anderer.)
Sie stehen allein dieser Person zu!
4. Nicht allen ist der weitere Aufenthalt mit Genuss der Rentenzahlung im Ruhestand möglich oder gewünscht. Es würde ihnen ein Nachteil entstehen.
5. Selbst bei Rückkehr in relativ jungen Jahren und selbstverständlich auch sonst, kann das dann höhere Startkapital große Möglichkeiten für den Aufbau einer neuen Existenz bedeuten, welches zweifellos eine hohe Motivation darstellt, zurück zu kehren und in der eigenen Heimat zur Entwicklung beizutragen.
Gibt es einen AG-Anteil bei privaten Kapitalrenten?
Die Forderung kommt mir etwas weit hergeholt vor: diese Einzahlungen gehören wenn, dann dem AG, da sie nicht Teil der Entlohnung sind.
Sie sind ein Teil des Vertrages zwischen Staat/Allgemeinheit und Arbeitgebern und insofern ist der Rückfall auf die Rentenkasse sinnvoll.