Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von ihrem Beruf, ihrem Einkommen oder ihrem Versichertenstatus – verpflichtend in das solidarische System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einzahlen. Dies schließt Beamte, Selbstständige sowie Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze ein. Ziel ist es, eine gerechtere Finanzierung des Gesundheitssystems zu gewährleisten.
Begründung
Das solidarische Gesundheitssystem in Deutschland basiert auf der gemeinsamen Verantwortung aller Versicherten. Dennoch zahlen derzeit bestimmte Berufsgruppen wie Beamte, Selbstständige und gutverdienende Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können, nicht in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Dies führt zu einer ungleichen Lastenverteilung, die das System finanziell belastet und die solidarische Idee untergräbt.
Insbesondere Kinderkliniken und pädiatrische Abteilungen stehen vor großen finanziellen Herausforderungen. Der aktuelle Finanzierungsmechanismus reicht nicht aus, um die speziellen Bedürfnisse kranker Kinder zu decken, da diese Bereiche oft unterfinanziert sind. Eine Ausweitung der Beitragszahlerbasis auf alle Bürgerinnen und Bürger würde das Gesundheitssystem stabilisieren und sicherstellen, dass notwendige Investitionen in die medizinische Versorgung, speziell für Kinder, geleistet werden können.
Ein gerechteres und nachhaltigeres Finanzierungssystem ist nicht nur solidarisch, sondern auch ein Beitrag zur Sicherung der Gesundheitsversorgung für kommende Generationen.
Otext: „Dies führt zu einer ungleichen Lastenverteilung, (…)und die solidarische Idee untergräbt.“
AW: Auch eine PKV setzt auf Solidarität,- wie jede Versicherung.
Otext: „Insbesondere Kinderkliniken und pädiatrische Abteilungen stehen vor großen finanziellen Herausforderungen // . Der aktuelle Finanzierungsmechanismus reicht nicht aus, um die speziellen Bedürfnisse kranker Kinder zu decken, da diese Bereiche oft unterfinanziert sind..“
AW: Das ist unbestritten. Wie viele Gesundheitsreformen hat es denn seit 1970 gegeben? Sind die Patienten nun zufrieden? Die Krankenhäuser? Die Pharmaindustrie? Die Ärzte? Die Apotheker? Es sind genau acht Reformen! + ein „Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG)“. Selbst ein bundesweiter Feiertag (Buß- u. Bettag) wurde den „Gesundheitskosten“ geopfert, mit genau welchem Ergebnis? Nichts wurde so exzessiv reformiert wie das Gesundheits-, (besser Kranken)wesen dieser Republik.
Otext: „Eine Ausweitung der Beitragszahlerbasis auf alle Bürgerinnen und Bürger würde das Gesundheitssystem stabilisieren und sicherstellen(…)
AW: Der Petent möge bitte für diese Behauptung den mathematischen Beweis antreten.
Vielmehr sollten versicherungsfremde Leistungen konsequent vermieden werden:
Allein die Einrichtung und der Betrieb der staatlichen Telematikinfrastruktur, die elektronische Gesundheitskarte sowie die elektronische Patientenakte werden mit 1,3 Milliarden Euro pro Jahr von der Versichertengemeinschaft der GKV finanziert.
Zu den versicherungsfremden Aufgaben, die seit 2016 dazu gekommen sind, zählen o. gen. Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems sowie auch die Aus- und Weiterbildung von Pflegefachkräften.
Die versicherungsfremden Leistungen, die durch Krankenkassen und den Fonds getragen werden, wurden für das Jahr 2023 mit 59,8 Milliarden Euro veranschlagt. Der Bundeszuschuss zur Refinanzierung hält dabei mit dem Aufwuchs an Aufgaben nicht Schritt und wurde sogar auf 14,5 Milliarden Euro abgesenkt.
Das treibt die Zusatzbeiträge in ungekannte Höhen, ist ordnungspolitisch unsauber, volkswirtschaftlich gefährlich und gegenüber den Mitgliedern der GKV ungerecht.
Die Aufgabe einer KV besteht auch nicht darin, in der Bereitstellung von Leistungen zur Förderung des nicht krankhaften Gesundheitszustands, sondern vielmehr in der Gewährung von Leistungen, sobald eine Gesundheitsbeeinträchtigung vorliegt oder sie wirksam abgewendet werden kann. Zudem ist es ein Unding zu glauben, dass ein ökonomischer Ausgleich stattfinden kann, wenn eine Person Zahlungen in die GKV leistet, aber im Gegenzug eine komplette mehrköpfige Familie Ansprüche davon ableitet.
Somit ist die Finanzierung derartiger Leistungen von der Allgemeinheit sicherzustellen und nicht einer bestimmten Versichertengemeinschaft zu übertragen.