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Diskussion zur Petition 175929

Gesetzliche Krankenversicherung

Verpflichtende Einzahlung aller Bürger in die gesetzliche Krankenversicherung vom 17.12.2024

Diskussionszweig: Dann aber bitte mit gerechter Beitragserhebung

Nutzer4584602 | 19.03.2025 - 15:30

Dann aber bitte mit gerechter Beitragserhebung

Anzahl der Antworten: 3

Ich könnte mich mit einer Zwangsversicherung in der GKV ja durchaus anfreunden, wenn die Beitragserhebung wirklich solidarisch und gerecht wäre. Aber in Wahrheit ist das System doch ein Anachronismus, der wohl aus einer Zeit stammt, in der die vordringliche Aufgabe der GKV noch der Einkommensersatz bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit war. Dieser Teilaspekt der Krankenversicherung spielt aber heutzutage dank des medizinischen Fortschritts und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall im Verhältnis zur Versicherung der Heilbehandlungskosten nur noch eine geringe Rolle (was man z.B. an den Beiträgen der privaten Krankenversicherungen sehen kann, wo man für die Krankheitskosten- und die Einkommensausfallversicherung getrennte Tarife hat). Robert Habeck hat ja völlig zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass es keinen plausiblen Grund dafür gibt, die Beiträge für die Krankheitskostenversicherung, die (ebenso wie die Pflegeversicherung) mit dem Arbeitsverhältnis überhaupt nichts zu tun hat, allein vom Arbeitseinkommen abhängig zu machen. Besonders widersinnig ist in diesem Zusammenhang übrigens die Behandlung der Betriebsrenten, auf die der volle Beitragssatz ohne Arbeitgeberbeteiligung erhoben wird.

Meine Empfehlung wäre, die gesetzliche Krankenversicherung in zwei Teile aufzuspalten, die Krankheitskosten- und die Einkommensausfallversicherung, wobei die Beiträge für die letztere sich weiterhin nach dem Arbeitseinkommen bemessen sollten, denn das gilt in diesem Fall ja auch für die daraus fließenden Leistungen, ähnlich wie in der Renten- und der Arbeitslosenversicherung. Bei der Krankheitskostenversicherung (und der Pflegeversicherung) würde ich für eine Mischung aus Kopfpauschale und Steuerfinanzierung plädieren – über ein angemessenes Verhältnis der beiden Komponenten mögen sich die Sozialpolitiker Gedanken machen.

Dann muss man auch noch über die beitragsfreie Mitversicherung nicht berufstätiger Ehegatten reden. Wie solidarisch und gerecht die sein kann, zeigt das folgende Beispiel. Man stelle sich auf der einen Seite ein doppelt verdienendes Ehepaar vor, beide mit einem Einkommen in der Nähe der Beitragsbemessungsgrenze, und auf der anderen Seite einen Spitzenverdiener mit nicht berufstätiger Ehefrau. In einem solchen Fall zahlt der Spitzenverdiener, auch wenn sein Einkommen um ein Vielfaches höher ist als das des Doppelverdienerpaars, für sich und seine Gattin in der GKV nur halb so viel Beitrag. Soll das gerecht sein?

Bleibt noch die Frage, was man mit dem Arbeitgeberanteil in der Krankheitskosten- und der Pflegeversicherung macht. Vielleicht in einer einmaligen Aktion auf die Gehälter draufschlagen?