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Diskussion zur Petition 176831

Recht der Schuldverhältnisse

Einführung strengerer Regelungen für telefonisch abgeschlossene Verträge vom 16.01.2025

Diskussionszweig: Re: Recht der Schuldverhältnisse - Einführung strengerer Regelungen für telefonisch abgeschlossene Verträge

wst0312 | 06.02.2025 - 09:34

Re: Recht der Schuldverhältnisse - Einführung strengerer Regelungen für telefonisch abgeschlossene Verträge

Anzahl der Antworten: 5

Zitat:
1. Abschaffung der Rechtsgültigkeit von telefonisch abgeschlossenen Verträgen:
Verträge, die telefonisch abgeschlossen werden, sollten grundsätzlich nicht rechtskräftig sein, es sei denn, sie wurden durch eine persönliche Bestätigung, durch eine Unterschrift des Vertragsnehmers, in schriftlicher Form ergänzt. Dies würde den Verbrauchern die Möglichkeit geben, sich in Ruhe zu informieren und zu entscheiden.

Diese Möglichkeit gibt es bereits. Man teilt dem Gesprächspartner einfach mit, dass er eine Woche/einen Monat später nochmal anrufen soll, damit man sich informieren kann. Geht er nicht darauf ein -> Könnte ein Betrüger sein, geht er darauf ein -> Wunderbar...

Zitat:
2. Härtere Strafen für Telefonbetrüger:
Wir fordern die Einführung von deutlich höheren Strafen für Unternehmen und Einzelpersonen, die betrügerische Telefonpraktiken anwenden. Dies sollte sowohl Geldstrafen als auch strafrechtliche Konsequenzen umfassen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.

Betrug ist per Strafgesetzbuch strafbar. Möchten Sie eine extra Definition für Telefonbetrug mit höheren Strafen? Warum sollte es einen Unterschied ausmachen on jemand per Telefon oder per EMail betrogen wird???

Zitat:
3. Etablierung einer zentralen Meldestelle:
Eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Telefonbetrug sollte eingerichtet werden, um die Meldung solcher Vorfälle zu erleichtern, die Strafverfolgung zu unterstützen.

Diese Meldestelle gibt es bereits. Sie heißt "Polizei". Die Erstattung einer Anzeige für solche Vorfälle ist sehr häufig sogar per Internet möglich. Welche "noch leichtere" Meldung schwebt dem Petenten vor?
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