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Diskussion zur Petition 177282

Strafen nach dem Strafgesetzbuch

Verschärfung des Strafgesetzbuches bei Straftaten gegen Menschen mit einer Behinderung vom 28.01.2025

Diskussionszweig: Nein!

Heinz 548 | 24.02.2025 - 14:21

Nein!

Anzahl der Antworten: 2

In vielen, oder besser in allen Bereichen wollen Behinderte gleichgestellt sein und gleichgestellt werden. Menschen mit Behinderungen sollten mit dem gleichen Respekt behandelt werden wie Menschen ohne Behinderungen, und das ist gut so.

Mit der Petitionsforderung „Verschärfung des Strafgesetzbuches“ würde aber genau das aufgehoben und ein Sonderstatus eingeführt werden, was an anderer Seite ausdrücklich nicht gewünscht ist.


Otext: „Menschen mit einer Behinderung, die aufgrund einer Behinderung einen verwundbareren Teil der Gesellschaft darstellen, müssen besser geschützt werden.“

AW: Ein „besserer Schutz“ tritt bei einer „Verschärfung des Strafgesetzbuches“ nicht ein.


Überlassen wir es bitte der Gerichtsbarkeit nach Maßgabe bereits bestehender Strafrahmen, die Tatumstände abzuwägen und eine schuldangemessene Bestrafung auszusprechen. Sicherlich ist vom Gericht das zu bedenkende Strafmaß dahingehend zu überprüfen, ob eine besonders Schwere im Falle des geschädigten Behinderten vorliegt, also eine strafverschärfende Feststellung zutreffend ist oder nicht, wobei hier das Maß der Behinderung nicht unerheblich sein dürfte.
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