Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media einzuführen und die Plattformen zu verpflichten, die Einhaltung durch eine datenschutzkonforme Altersüberprüfung sicherzustellen. Ferner wird die Einsetzung einer unabhängigen wissenschaftlichen Expertenkommission zur Untersuchung der Auswirkungen digitaler Bildschirmmedien auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefordert.
Begründung
Die überwiegende Mehrheit der Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren nutzt Social Media. Obwohl viele Plattformen in ihren Nutzungsbedingungen ein Mindestalter festlegen, überprüfen sie das Alter nicht. Auch die nach Art. 8 DSGVO vorgeschriebene elterliche Zustimmung für Kinder unter 16 wird von den Plattformen nicht eingeholt. Bereits Grundschulkinder werden daher erheblichen Risiken ausgesetzt. Plattformen gefährden die körperliche und seelische Gesundheit sowie die soziale Entwicklung und persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen.
Zu den größten Risiken zählen:
1. Suchterzeugende Designs:
Social Media Plattformen nutzen manipulative Gestaltungsmuster (sog. Dark Patterns), die das Nutzungsverhalten gezielt steuern und Suchtverhalten fördern. Laut einer Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) und einer Krankenkasse zeigt bereits ein Viertel der 10- bis 17-Jährigen ein riskantes Nutzungsverhalten.
2. Psychische Belastungen:
Empfehlungsalgorithmen fördern Inhalte, die unrealistische Schönheitsideale und Lifestyles propagieren. Dies führt häufig zu Selbstzweifeln, Depressionen und Essstörungen.
3. Glücksspielähnliche Elemente:
Funktionen wie „Likes“ und „Streaks“ aktivieren Belohnungssysteme im Gehirn und fördern exzessive Nutzung, die zu Lasten von Schlaf, Bewegung und Entwicklungsaufgaben geht.
4. Cybermobbing:
Social Media Plattformen sind häufig Schauplätze von Cybermobbing, bei dem Kinder gezielt angegriffen und ausgegrenzt werden. Mit dauerhaften Folgen für ihre psychische Gesundheit.
5. Cybergrooming:
Social Media bietet Tätern ein einfaches Zugangstor zu Kindern. Sie werden sexuell belästigt oder der Kontakt zu ihnen wird gezielt zu sexuellen Zwecken aufgebaut.
5. Jugendgefährdende Inhalte:
Plattformen sind nicht in der Lage, problematische Inhalte wie Gewalt, Kriegsverherrlichung, Selbstverletzungsanleitungen, pornografisches Material und extremistische Propaganda zuverlässig zu filtern.
Angesichts dieser Gefährdungen ist es dringend notwendig, dass der Staat eingreift und den Schutz von Kindern und Jugendlichen effektiv gewährleistet. Die Absicht, Kinder allein durch Medienkompetenz zum Selbstschutz zu befähigen, ist unzureichend. Der Staat muss - wie es im Jugendschutz bei Alkohol, Tabak, Glücksspiel oder FSK-geprüften Filmen der Fall ist - durch klare Altersgrenzen eingreifen. Digitale Teilhabe ist auch außerhalb von Social Media möglich. Kindgerechte Plattformen und Angebote bleiben zugänglich.
Social Media ist aber nur ein Teil des Problems. Deshalb fordern wir zudem die Einsetzung einer Expertenkommission, die die Auswirkungen digitaler Medien auf die Gesundheit, Bildung und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen untersucht und eine ganzheitliche Strategie entwickelt, die u.a. die Aspekte Schutz, Medienkompetenzförderung, Elternstärkung, Regulierung, digitale Bildung und sichere digitale Teilhabe berücksichtigt.
Was bei dieser Petition auffällig ist, ist die Tatsache dass das Wort „Eltern“ und „Erziehungsberechtigte“ kein einziges Mal vorkommt. Es kommt auch der Begriff „Regelung“ i. S. eines beschränkten, altersgerechten Medienkonsums nicht vor.
Wer meint, dass Zugriffe im Netz (Social Media) durch Vorgaben (= Altersbeschränkungen) irgendwie zu beschränken möglich ist, hat wohl die letzten 15 Jahre im Keller gelebt. Demjenigen empfehle ich einfach mal einen Besuch der zig Pornoseiten, selbstverständlich zum Jugendschutz mit „voll wirksamer Altersbeschränkung“ versehen. Auch wäre der fordernden Klientel empfohlen, sich über die mit „Altersbeschränkung“ versehenen, herunterladbaren Ballerspielen, nicht selten mit dramaturgische Attribute ausgestattet vom Typ Frauenverachtung, Kriegsverherrlichung und Menschenverachtung zu informieren.
Nicht wenige Ballerspiele belohnen das Herunterschlagen eines Kopfes mit Schwert oder Machete mit 1000 Punkte, dagegen das Armabschlagen nur mit 100. Der Schuss mitten auf die Stirn, sodass das Gehirn und Schädelteile dank KI realitätsnah umherfliegen gibt ebenso 1.000 Punkte. Dazu braucht es kein Social Media… Spätestens bei Nutzung ausländischer Social- Media- Plattformen würde eine deutsche Normierung ins Leere führen.
Die vom Petenten angeführten Nachteile wie Suchterzeugung, Cybergrooming etc. mögen alle richtig und zutreffend sein, es wäre in erster Linie aber Angelegenheit der Eltern hier entsprechend zu wirken. Vielmehr ist es so, dass Jugendliche es als Sport ansehen, Zugangscodes oder Altersbeschränkungen „zu knacken“ und „geknackte Versionen“ unter der Hand weiterzugeben. Und tatsächlich: Es gelingt ihnen, Zugangscodes zu knacken und zwar für alles und jedes.
Otext: „Ferner wird die Einsetzung einer unabhängigen wissenschaftlichen Expertenkommission zur Untersuchung der Auswirkungen digitaler Bildschirmmedien auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefordert. // Laut einer Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) und einer Krankenkasse zeigt bereits ein Viertel der 10- bis 17-Jährigen ein riskantes Nutzungsverhalten. „“Deshalb fordern wir zudem die Einsetzung einer Expertenkommission (…)“
AW: Die Forderung ist unverständlich. Der Petent stellt seinerseits ja bereits fest, dass suchterzeugende Design vorherrschen, Jugendliche psychisch belastet werden, glücksspielähnliches Auftreten vorliegen, Cybermobbing betrieben wird, Cybergrooming und Jugendgefährdung vorliegt, u. stellt dogmatisch fest: „Plattformen gefährden die körperliche und seelische Gesundheit sowie die soziale Entwicklung und persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen“ u. verweist auf bereits durchgeführte Studien.
Otext: „Bereits Grundschulkinder werden daher erheblichen Risiken ausgesetzt.“
AW: Aber nur dann, wenn die Eltern es zulassen und das nicht nur bei Grundschulkindern.
Grundsätzlich sehe ich das Problem, welches aber in erster Linie Eltern betrifft. Alles mögliche wird von deren Seite heute „überwacht“ bis hin zu Unterrichtsabläufe, zum Lehrplan, zur didaktischen Umsetzung des Lehrplans, zum Verhältnis Schule zum Kind, zum Umgang mit den „richtigen“ Freunden, das Freizeitverhalten. Unverständlicher Weise klappt die „Überwachung“ des Medienkonsums und der Umgang mit Medien aber nicht.
Vielleicht sollte dem Versagen gehorchend, nicht nach „Staat“ gerufen werden, sondern petitionsgerecht eine Forderung an die Eltern gerichtet und an deren Erziehungsverantwortung appelliert werden.