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Diskussion zur Petition 177673

Kinder- und Jugendmedienschutz

Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media/Einsetzung einer unabhängigen wissenschaftlichen Expertenkommission vom 08.02.2025

Diskussionszweig: sinnvoller: Staatliche Kontrolle der Algorithmen (Verbot automatisierten Vorschlagens bestimmter Inhalte)

CYBERYOGI =CO=Windler | 26.02.2025 - 02:11

sinnvoller: Staatliche Kontrolle der Algorithmen (Verbot automatisierten Vorschlagens bestimmter Inhalte)

Anzahl der Antworten: 2

Massenhaft KI-generierte Fakenews treffen auch Erwachsene und sind hoch demokratiezersetzend. Beschränkung des Zugangs ab 16 Jahre ist nur eine Notlösung und trifft nicht den Kern des Problems. Es brauch Verbot des automatisierten Vorschlagens bestimmter Inhalte.

Verbreitung von Hass und Fakenews muss stattdessen durch Inhaltsfilter eingedämmt werden. Der Staat muss dazu Filterbubbles sozialer Netzwerke reglementieren, sodass radikale Inhalte oder Gewaltaufrufe (auch wenn nicht löschrelevant) nicht mehr automatisch vorgeschlagen werde können und bei politisch stark einseitigen Likes insb. Beimischung eines Pflichtanteils politisch andersdenkender Inhalte notwendig ist. Hierzu bedarf es weitgehenden Offenlegungszwang des Algorithmus, denn was durch Geschmacksverstärkung demokratische Meinungsbildung gefährdet, darf prinzipiell nicht Gegenstand eines Geschäftsgeheimnisses sein. Filterbubbles sind gleichwertig zu redaktioneller Bearbeitung einzustufen, und wer eine Redaktion betreibt ist für strafbare und verfassungsfeindliche Inhalte bekanntlich haftbar.

Wenn ein Massenmedium mit Millionen Nutzern wie X oder Tiktok das nicht hinkriegt, gehört es per Medienstaatsvertrag abgeschaltet. (Bei Kinderporno-Anbietern macht man das ja auch, egal ob auch legale Inhalte in deren Foren waren.) Demokratiesabotage durch technische Vortäuschung von Mehrheiten gehört strafrechtlich wie Hochverrat eingestuft und darf niemals ein Kavalliersdelikt sein.

Selbstverwaltung sozialer Medien versagt, sobald Mehrheiten nur durch Hackertricks vorgetäuscht sind. Aktives Suchen in Suchmaschinen ist was völlig anderes, als wenn ein Automat ständig zeigt "Das könnte Ihnen auch gefallen" und so im Namen des Profits jeden Hass sofort geschmacksverstärkt. Darum braucht es im Notfall Gesetze, die das *automatisierte* Vorschlagen politisch radikaler oder gewaltfördernder Inhalte verhindern (und ggf. einen Anteil politisch entgegengesetzter Meinungen beimischen) auch wenn diese ansich nicht die Grenze zur Löschpflicht erreichen.

In der Offlinewelt war die Idee der "Indizierung", die Sichtbarkeit reglementierter Medien einzuschränken, indem sie nicht beworben oder öffentlich ausgelegt werden durften, obwohl sie (zumindest für Erwachsene) formal nicht verboten und weiterhin erwerbbar waren. (Dies galt z.B. generell für die Kategorie "Pornographie" ohne jedes Werk einzelnd zu begutachten.) Auf gleiche Weise muss für Onlinedienste automatisiertes Vorschlagen bestimmter Inhalte verboten werden um die Kettenreaktion der Geschmacksverstärkung zu unterbrechen. (Man muss wie bei Corona den R-Wert viraler Schadinhalte unter 1 bringen damit die Infomüll-Pandemie kollabiert.) Inhalte dieser Kategorie sind nicht löschpflichtig, aber dürfen durch Suchmaschinen nur dann zeitnah angezeigt werden, wenn der Nutzer selbst explizit die Sucheingabe tätigt. Rein manuelles Verlinken zum Diskutieren darüber soll ausdrücklich nicht verboten sein, denn genau das unterscheidet echtes Interesse denkender Bürger von Brainwash durch bloßes Anheizen von Emotionen aus Profitgier.


(trotzdem Mitzeichnung)
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