Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media einzuführen und die Plattformen zu verpflichten, die Einhaltung durch eine datenschutzkonforme Altersüberprüfung sicherzustellen. Ferner wird die Einsetzung einer unabhängigen wissenschaftlichen Expertenkommission zur Untersuchung der Auswirkungen digitaler Bildschirmmedien auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefordert.
Begründung
Die überwiegende Mehrheit der Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren nutzt Social Media. Obwohl viele Plattformen in ihren Nutzungsbedingungen ein Mindestalter festlegen, überprüfen sie das Alter nicht. Auch die nach Art. 8 DSGVO vorgeschriebene elterliche Zustimmung für Kinder unter 16 wird von den Plattformen nicht eingeholt. Bereits Grundschulkinder werden daher erheblichen Risiken ausgesetzt. Plattformen gefährden die körperliche und seelische Gesundheit sowie die soziale Entwicklung und persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen.
Zu den größten Risiken zählen:
1. Suchterzeugende Designs:
Social Media Plattformen nutzen manipulative Gestaltungsmuster (sog. Dark Patterns), die das Nutzungsverhalten gezielt steuern und Suchtverhalten fördern. Laut einer Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) und einer Krankenkasse zeigt bereits ein Viertel der 10- bis 17-Jährigen ein riskantes Nutzungsverhalten.
2. Psychische Belastungen:
Empfehlungsalgorithmen fördern Inhalte, die unrealistische Schönheitsideale und Lifestyles propagieren. Dies führt häufig zu Selbstzweifeln, Depressionen und Essstörungen.
3. Glücksspielähnliche Elemente:
Funktionen wie „Likes“ und „Streaks“ aktivieren Belohnungssysteme im Gehirn und fördern exzessive Nutzung, die zu Lasten von Schlaf, Bewegung und Entwicklungsaufgaben geht.
4. Cybermobbing:
Social Media Plattformen sind häufig Schauplätze von Cybermobbing, bei dem Kinder gezielt angegriffen und ausgegrenzt werden. Mit dauerhaften Folgen für ihre psychische Gesundheit.
5. Cybergrooming:
Social Media bietet Tätern ein einfaches Zugangstor zu Kindern. Sie werden sexuell belästigt oder der Kontakt zu ihnen wird gezielt zu sexuellen Zwecken aufgebaut.
5. Jugendgefährdende Inhalte:
Plattformen sind nicht in der Lage, problematische Inhalte wie Gewalt, Kriegsverherrlichung, Selbstverletzungsanleitungen, pornografisches Material und extremistische Propaganda zuverlässig zu filtern.
Angesichts dieser Gefährdungen ist es dringend notwendig, dass der Staat eingreift und den Schutz von Kindern und Jugendlichen effektiv gewährleistet. Die Absicht, Kinder allein durch Medienkompetenz zum Selbstschutz zu befähigen, ist unzureichend. Der Staat muss - wie es im Jugendschutz bei Alkohol, Tabak, Glücksspiel oder FSK-geprüften Filmen der Fall ist - durch klare Altersgrenzen eingreifen. Digitale Teilhabe ist auch außerhalb von Social Media möglich. Kindgerechte Plattformen und Angebote bleiben zugänglich.
Social Media ist aber nur ein Teil des Problems. Deshalb fordern wir zudem die Einsetzung einer Expertenkommission, die die Auswirkungen digitaler Medien auf die Gesundheit, Bildung und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen untersucht und eine ganzheitliche Strategie entwickelt, die u.a. die Aspekte Schutz, Medienkompetenzförderung, Elternstärkung, Regulierung, digitale Bildung und sichere digitale Teilhabe berücksichtigt.
Verbreitung von Hass und Fakenews muss stattdessen durch Inhaltsfilter eingedämmt werden. Der Staat muss dazu Filterbubbles sozialer Netzwerke reglementieren, sodass radikale Inhalte oder Gewaltaufrufe (auch wenn nicht löschrelevant) nicht mehr automatisch vorgeschlagen werde können und bei politisch stark einseitigen Likes insb. Beimischung eines Pflichtanteils politisch andersdenkender Inhalte notwendig ist. Hierzu bedarf es weitgehenden Offenlegungszwang des Algorithmus, denn was durch Geschmacksverstärkung demokratische Meinungsbildung gefährdet, darf prinzipiell nicht Gegenstand eines Geschäftsgeheimnisses sein. Filterbubbles sind gleichwertig zu redaktioneller Bearbeitung einzustufen, und wer eine Redaktion betreibt ist für strafbare und verfassungsfeindliche Inhalte bekanntlich haftbar.
Wenn ein Massenmedium mit Millionen Nutzern wie X oder Tiktok das nicht hinkriegt, gehört es per Medienstaatsvertrag abgeschaltet. (Bei Kinderporno-Anbietern macht man das ja auch, egal ob auch legale Inhalte in deren Foren waren.) Demokratiesabotage durch technische Vortäuschung von Mehrheiten gehört strafrechtlich wie Hochverrat eingestuft und darf niemals ein Kavalliersdelikt sein.
Selbstverwaltung sozialer Medien versagt, sobald Mehrheiten nur durch Hackertricks vorgetäuscht sind. Aktives Suchen in Suchmaschinen ist was völlig anderes, als wenn ein Automat ständig zeigt "Das könnte Ihnen auch gefallen" und so im Namen des Profits jeden Hass sofort geschmacksverstärkt. Darum braucht es im Notfall Gesetze, die das *automatisierte* Vorschlagen politisch radikaler oder gewaltfördernder Inhalte verhindern (und ggf. einen Anteil politisch entgegengesetzter Meinungen beimischen) auch wenn diese ansich nicht die Grenze zur Löschpflicht erreichen.
In der Offlinewelt war die Idee der "Indizierung", die Sichtbarkeit reglementierter Medien einzuschränken, indem sie nicht beworben oder öffentlich ausgelegt werden durften, obwohl sie (zumindest für Erwachsene) formal nicht verboten und weiterhin erwerbbar waren. (Dies galt z.B. generell für die Kategorie "Pornographie" ohne jedes Werk einzelnd zu begutachten.) Auf gleiche Weise muss für Onlinedienste automatisiertes Vorschlagen bestimmter Inhalte verboten werden um die Kettenreaktion der Geschmacksverstärkung zu unterbrechen. (Man muss wie bei Corona den R-Wert viraler Schadinhalte unter 1 bringen damit die Infomüll-Pandemie kollabiert.) Inhalte dieser Kategorie sind nicht löschpflichtig, aber dürfen durch Suchmaschinen nur dann zeitnah angezeigt werden, wenn der Nutzer selbst explizit die Sucheingabe tätigt. Rein manuelles Verlinken zum Diskutieren darüber soll ausdrücklich nicht verboten sein, denn genau das unterscheidet echtes Interesse denkender Bürger von Brainwash durch bloßes Anheizen von Emotionen aus Profitgier.
(trotzdem Mitzeichnung)