Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 177673

Kinder- und Jugendmedienschutz

Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media/Einsetzung einer unabhängigen wissenschaftlichen Expertenkommission vom 08.02.2025

Diskussionszweig: Den Eltern überlassen (Art. 6 GG) / zu viel Auffwand

SozialLiberalGerechtRLP | 15.03.2025 - 22:06

Den Eltern überlassen (Art. 6 GG) / zu viel Auffwand

Anzahl der Antworten: 23

Erziehung ist nach Art 6 GG Sache der Eltern. Fände es unverhältnismäßig hier einzuschränken und den Staat das Mindestalter für Social-Media-Nutzung bestimmen zu lassen. Es dürfte sehr viel Aufwand sein, hier wirksam zu kontrollieren. (Vermutlich bei im Inland ansässigen Firmen bzw. solchen mit Sitz/Niederlassung in der EU noch durchsetzbar. Ansonsten aber schwieriger.) Personalausweis und viel Datenprüfung/-Sammlung wäre da zum sicheren Nachweis nötig. (A la Postident, etc. und anderen strengen "ab 18"-Sachen dies heut schon gibt.)

Am Ende geringer Nutzen. Wen schützen bzw. wie sehr? Es wird genug umgangen werden (ausländ. Anbieter, etc.) - reine Messenger könnten ggf. am Ende als Social Media deklariert werden, weil Profil-Funktion, Sachen wie "Kanäle" (siehe WhatsApp). Die Kommunikationskultur der heutigen Jugend würde damit komplett gestört. Und ... ab 16 dürften sie plötzlich alles nutzen, ohne darauf vorbereit zu sein.

Ja ich sehe hier sogar eher mehr drohenden Schaden als Nutzen. Besser den Eltern (und Schulen) überlassen. Aufklären für die jungen Nutzer. Aufklärung für Eltern/Lehrer(in der Ausbildung) um auffäliges Verhalten (wenn ein Kind unter Druck gesetzt wird online) zu erkennen. Mehr braucht es nicht.
15 Personen finden diesen Beitrag hilfreich