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Diskussion zur Petition 179852

Zivilprozessordnung

Beschleunigte Gerichtsentscheidungen beim Pflichtteilsanspruch ggü. alten, kranken und unter Betreuung stehenden Personen vom 01.04.2025

Diskussionszweig: Im Zweifel zu Lasten der Erben

Ylander | 11.06.2025 - 16:06 (Zuletzt geändert am 11.06.2025 - 16:13 von Ylander )

Im Zweifel zu Lasten der Erben

Anzahl der Antworten: 2

Der gesetzlich oder testamentarisch bestimmte Erbe hat jetzt schon sechs Wochen Zeit, zu prüfen , ob er das Erbe annimmt. in dierser Zeit muss er sich einen Überblick über Vermögen und Schulden verschaffen.

Ggf. muss er die Erbschafft asschlagen. Tut er dies nicht, wird er - von Ausnahmen abgesehen - endgütlig Erbe.

Vorschlag: Der Erbe muss nach Ablauf dieser zwei Monate ein - vorläufiges - Nachlassverzeichnis erstellen und dem Pflichtteilsberechtigten aushändigen, ferner den Pflichttiel auszahlen. Tut er diese nicht, erfolgt im gerichtlichen Eilverfahren ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss in Wohn- und Geschäftsräumen des Erben. Ferner wird das Wohnsitz-Finanzamt des Erblassers kontaktiert. Ggf. werden noch Sachverständigee hinzugezogen, welche den Wert des Nachlasses ermitteln, sowie Bank, Grudbuchämter, ggf. der Notar, das Nachlassgericht sowie Gesellschaften, an denen der Erblasser beteiigt war. Alle müssen unverzüglich Auskunft erteilen.

Innerhalb von vier Woche erstellt das Gericht auf Basis der Unterlagen ein vorläufiges Nachlassverzeichnis. Auf dieser Basis wird der Pflichtteilsberechtigte innerhalb von zwei Wochen nach Erstellung befriedigt, ggf. durch Eilverkäufe aus der Erbmasse. Die gerichtlichen Kosten trägt der Erbe. Diese gelten nciht als Nachlassverbindlichkeit, mindern also nicht den Pflichtteilsanspruch. Ferner wir der Fall der Staatsanwalt weitergeleitet.

Einzelheiten sind im Pflichttteilsbefriedigungsbeschleungigungsgesetz zu regeln. Frist bis Inkrafttreten: vier Wochen.

Sie sehen also: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
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