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Diskussion zur Petition 184604

Lebens- und Genussmittel

Kennzeichnung von Zahnpasta mit dem Wert der Abrasivität (RDA-Wert) vom 31.07.2025

Diskussionszweig: Ich erlaube mir zu korrigieren:

Heinz 548 | 10.09.2025 - 14:01

Ich erlaube mir zu korrigieren:

Anzahl der Antworten: 4

Falsch: „Der RDA-Wert (Radioactive Dentine Abrasion) einer Zahnpasta gibt an, wie stark sie beim Zähneputzen den Zahnschmelz abreibt.“

Richtig: Der RDA-Wert (Relative Dentin Abrasion)…(…)

Auch wenn der RDA- Wert auf der Verpackung oder Tuben nicht genannt wird, ist dieser Wert in Tabellen ersichtlich, Hersteller u. Bezeichnung werden genauso genannt wie NLS, SLS – Werte ( = Natrium-/Sodiumlaurylsulfat als waschaktive Substanz) und der Triclosan- Wert ( = Konservierungsmittel in Kosmetika bis zu einer Konzentration von 0,3 Prozent erlaubt). Die Tabelle steht im Internet zur Verfügung.

Warum eine gesetzliche Deklarationspflicht erwachsen soll, ist für mich nicht nachvollziehbar, auch deshalb, weil eine Abrasion nicht nur im Zusammenhang mit der Zahnpasta, sondern auch mit Verwendung der Zahnbürste (Borstenhärte), sowie der Putzdauer steht. Insofern besteht die Gefahr, dass Zahnfleisch und Zähne bei Verwendung einer Zahnpasta mit geringem RDA- Wert, aber bei Nutzung einer Bürste mit harten Borsten u. "stundelanges" Putzen mehr geschädigt wird als bei einer Verwendung einer Pasta mit hohem RDA- Wert. Damit ist der RDA- Wert eher als relativ zu sehen.
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