Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Rückzahlungspflicht für erhaltene Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ersatzlos entfällt.
BAföG-Leistungen sollen künftig als vollständige Zuschüsse gewährt werden, analog zum Bürgergeld, um Chancengleichheit in der Bildung zu sichern und junge Menschen nicht durch Schulden am Berufseinstieg zu belasten.
Begründung
Studierende und Schüler, die sich aktiv um eine qualifizierte Ausbildung oder ein Studium bemühen, investieren erhebliche Zeit, Arbeit und persönliche Ressourcen in ihre Zukunft und in den künftigen Arbeitsmarkt.
Aktuell werden diese Personen nach Abschluss ihrer Ausbildung mit einer Rückzahlungspflicht belastet, die den finanziellen Start ins Berufsleben erheblich erschwert. Gleichzeitig erhalten Bürgergeld-Empfänger finanzielle Unterstützung ohne Rückzahlungsverpflichtung, auch wenn keine aktive Erwerbstätigkeit vorliegt.
Dies führt zu einer Ungleichbehandlung und senkt den Anreiz, eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen. Eine vollständige Förderung ohne Rückzahlungspflicht würde:
die Attraktivität von Ausbildung und Studium steigern,
den Fachkräftemangel entgegenwirken,
den Übergang in das Berufsleben erleichtern,
und soziale Gerechtigkeit zwischen verschiedenen Gruppen von Leistungsempfängern herstellen.
Durch die vollständige Zuschussgewährung werden Bildungschancen verbessert und finanzielle Hürden abgebaut. Langfristig stärkt dies sowohl den Arbeitsmarkt als auch die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.
Rückzahlbar ist in der Regel nur die Hälfte der erhaltenen Förderung; maximal jedoch 10.010€, auch wenn insgesamt mehr an BAföG bezogen wurde.
Die Rückzahlung beginnt in der Regel 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer (meistens Regelstudienzeit des zuletzt geförderten Studiengangs).
Rückgezahlt wird in 130€-Monatsraten, die vierteljährlich (also immer 390€) fällig sind.
Die Rückzahlung muss spätestens nach 20 Jahren abgeschlossen sein. Nach Ablauf dieser Zeit wird eine eventuell noch bestehende Restschuld erlassen – Voraussetzung dafür ist die kooperative Mitwirkung im Rückzahlungsprozess.
Das BAföG-Darlehen ist zinsfrei, sofern es planmäßig bzw. entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zurückgezahlt wird.
Ist das Einkommen des/der Rückzahlenden niedrig (Freibetrag ab Wintersemester 2024/25: 1.690€/Monat zzgl. weiterer Freibeträge für unterhaltsberechtigte Kinder/Ehepartner), kann eine Freistellung beantragt werden. In dieser Zeit ruht die Rückzahlungsverpflichtung und es entstehen keine Zinsen.
Wer frühzeitig größere Summen oder die gesamte Restschuld auf einen Schlag begleicht, kann von Nachlässen profitieren. Es gibt offizielle Nachlasstabellen, Maximalrabatte bei vorzeitiger Gesamtzahlung sind möglich.
Fazit: Alles sehr machbar. Wenn das den Anreiz, eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen, senkt, dann ist man im Gedanken wohl eh eher Transfergeldempfänger und sollte es gleich sein lassen.