Text der Petition
Wir fordern mit dieser Petition, dass innerhalb der Pflegeausbildung das Wahlrecht nach § 59 Pflegeberufegesetz zur Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Spezialisierung) im letzten Ausbildungsjahr erhalten bleibt.
Begründung
Kinder sind unsere Zukunft!
Während sich der Pflegenotstand immer weiter verschärft und darüber diskutiert wird, wie man dem Personalmangel entgegenwirken kann, wird eine wichtige Gruppe hierbei schlichtweg vergessen: die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege – doch bereits jetzt sind in der stationären Kinder- und Jugendmedizin mehr als 6.500 (DGKJ e.V.) Stellen unbesetzt.
Die generalistische Ausbildung verfolgt unter anderem das Ziel, Pflegeberufe attraktiver zu machen und befähigt, zumindest formal, zur Pflege aller Altersstufen. Während nun alle, die die generalistische Ausbildung zur/m Pflegefachfrau/-mann absolvieren, mindestens 400 Stunden in der stationären Langzeitpflege und 400 Stunden in der ambulanten Pflege leisten müssen, liegt die Pflichtanforderung an die pädiatrische Versorgung bei lediglich 60-120 Stunden. Bei einer 40 Stunden Woche kommen die Auszubildenen auf höchstens 3 Wochen Praxiszeit, in der Auszubildende lernen sollen, Kinder und Jugendliche pflegerisch zu versorgen. Zumal diese Stunden nicht mal in einem Kinderkrankenhaus abgeleistet werden müssen. Sie können ebenfalls in einem Kindergarten oder ähnlichen Einrichtungen stattfinden.
Obwohl die Pflegeschulen, die die pädiatrische Vertiefung anbieten, gesetzlich dazu verpflichtet sind, das Wahlrecht zur Spezialisierung anzubieten, gibt es nur wenige Möglichkeiten, den Abschluss zur Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in wirklich erwerben zu können; begründet wird dies vor allem aufgrund des hohen organisatorischen Aufwandes für die Pflegeschulen.
Umso wichtiger, dass die Möglichkeit der Spezialisierung und somit des gesonderten Abschlusses in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege auch nach der Evaluation der generalistischen Ausbildung 2025 bestehen bleibt und möglichst vielen Menschen die Chance gegeben wird, sich auf die Pflege von Kindern und Jugendlichen konzentrieren zu können.
Jede Altersgruppe hat einen individuellen und hochkomplexen Pflegebedarf. Im Kindes- und Jugendalter finden sich unter anderem teils ganz andere Krankheitsbilder als bei Erwachsenen und auch der alters- und entwicklungsgerechte Umgang und insbesondere die Kommunikation mit gesunden sowie kranken Kindern erfordert vielfältige Kompetenz, die erst erlernt werden müssen. Hinzu kommt das Familiensystem jedes Kindes, welches in die Pflege mit einbezogen werden muss.
Etwas, dass jede/r in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege weiß: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und benötigen unsere fachliche Expertise der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege - generalistisch ausgebildete Kompetenzen sind hierfür einfach nicht ausreichend! Deswegen ist es unverzichtbar die Möglichkeit zur Spezialisierung aufrecht zu erhalten.
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist ein unglaublich schöner und anspruchsvoller Job.
Wir brauchen Ihre Hilfe bei diesem Anliegen, damit wir den Kindern in diesem Land weiterhin helfen können!
Jedenfalls ist die Ausbildung zum Pflegefachmann nicht das Gelbe vom Ei, als Vollpflegeausbildung auch international eher ein WItz, da bildet man in Afrika auf höherem Niveau aus. Daher ja auch die Bezeichnung Pflegefachmann, eine einfache Ausbildung eben, eher Facharbeiter als ein Beruf mit Staatsprüfung. Das wurde ja auch schon in einer anderen Petition kritisiert. Die Schweizer habem zwar auch einen Pflegefachmann, der hat die Distinktion HF dahinter, Höhere Fachschule. Höhere Fachschulen wird man auf DQR5,6 einstufen, sie kommen wie etwa die BHS in Österreich an das Niveau der Hochschulen fast heran, bei den BHS kann man dann in der Regel mit einem abgekürztem Studium den Bachelor bekommen, aber viel Unterschied bestimmt hier oftmals ohnehin nicht mehr zu den Bolognese Abschlüssen, zumal in der 6 Semester Version. In Österreich ist der Pflegeassistent bereits auf Level 4 angesiedelt, der Pflegefachassistent auf Level 5 und die Gesundheits und Krankenpflege auf Level 6 angesiedelt, die neuen Bachelores sind sowieso auf 6. Mit der praktischen Folge, dass Pflege schon lange als gehobener Dienst eingestuft ist und heute kann man als Krankenpfleger beim österreichisches Bundesheer in die Offizierslaufbahn kommen, wie auch etwa bei anderen Streitkräften. In der Bundeswehr kommt man in die Feldwebellaufbahn und auch sonst ist man, etwa in der Justiz, im Mittleren Dienst und eben nicht im gehobenem Dienst, DQR4 ist ja eben auch ein Beruf mit mittlerer Ausbildung und mittlerer Vorbildung (MR). Österreich, Du hast es besser.
Es ist sicher sinnvoll, die bisherige Kinderkrankenpflege beizubehalten, anstatt an einer Pseudogeneralistik festzuhalten, die nichts richtig kann und in der vieles nur angerissen werden kann.