Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 185291

Gesundheitsfachberufe

Erhalt des Wahlrechts nach § 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung vom 18.08.2025

Diskussionszweig: Begründung?

rabautius | 08.12.2025 - 17:04

Begründung?

Anzahl der Antworten: 2

Ich kann mir schon denken, warum die Petition gestellt wurde, aber ohne Begründung ist das so nicht nachvollziehbar. Der Ausschußdienst hätte hier nahelegen sollen, eine nachvollziehbare Begründung nachzureichen oder die Petition nicht veröffentlicht. Vielleicht war es auch ein Versehen, die Petition ohne Begründung einzureichen.

Jedenfalls ist die Ausbildung zum Pflegefachmann nicht das Gelbe vom Ei, als Vollpflegeausbildung auch international eher ein WItz, da bildet man in Afrika auf höherem Niveau aus. Daher ja auch die Bezeichnung Pflegefachmann, eine einfache Ausbildung eben, eher Facharbeiter als ein Beruf mit Staatsprüfung. Das wurde ja auch schon in einer anderen Petition kritisiert. Die Schweizer habem zwar auch einen Pflegefachmann, der hat die Distinktion HF dahinter, Höhere Fachschule. Höhere Fachschulen wird man auf DQR5,6 einstufen, sie kommen wie etwa die BHS in Österreich an das Niveau der Hochschulen fast heran, bei den BHS kann man dann in der Regel mit einem abgekürztem Studium den Bachelor bekommen, aber viel Unterschied bestimmt hier oftmals ohnehin nicht mehr zu den Bolognese Abschlüssen, zumal in der 6 Semester Version. In Österreich ist der Pflegeassistent bereits auf Level 4 angesiedelt, der Pflegefachassistent auf Level 5 und die Gesundheits und Krankenpflege auf Level 6 angesiedelt, die neuen Bachelores sind sowieso auf 6. Mit der praktischen Folge, dass Pflege schon lange als gehobener Dienst eingestuft ist und heute kann man als Krankenpfleger beim österreichisches Bundesheer in die Offizierslaufbahn kommen, wie auch etwa bei anderen Streitkräften. In der Bundeswehr kommt man in die Feldwebellaufbahn und auch sonst ist man, etwa in der Justiz, im Mittleren Dienst und eben nicht im gehobenem Dienst, DQR4 ist ja eben auch ein Beruf mit mittlerer Ausbildung und mittlerer Vorbildung (MR). Österreich, Du hast es besser.

Es ist sicher sinnvoll, die bisherige Kinderkrankenpflege beizubehalten, anstatt an einer Pseudogeneralistik festzuhalten, die nichts richtig kann und in der vieles nur angerissen werden kann.
16 Personen finden diesen Beitrag hilfreich