Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…
dass Kraftfahrzeuge (Traktoren und Anhänger), die bei der Erfüllung der gesetzlichen Bewirtschaftungspflicht in der r e i n e n Landschaftspflege, im Naturschutzbereich, sowie auf ausgewiesenen FFH-Flächen ebenso dauerhaft von der Kfz-Steuerpflicht befreit werden, wie Kraftfahrzeuge von Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben, die am "wirtschaftlichen Verkehr" teilnehmen.
Begründung
Die Mindestbewirtschaftung von (auch von oft kleinparzellierten) Grundstücken im Außenbereich ist in jedem Bundesland gesetzlich vorgeschrieben. Eine Verpachtung ist aufgrund der Parzellierung oder der Topographie an Dritte meist nicht möglich.
Für diese reine Landschaftspflege sind Traktoren, Maschinen und Anhänger zwingend notwendig. Sie unterliegen bisher der Kfz-Steuerpflicht, müssen also "schwarze" und keine "grüne" Kennzeichen tragen.
Durch die mangelnde Synchronisation von Kfz-Steuerrecht und Kfz-Zulassungsordnung kommt es zudem zu Konflikten, da hinter einen "schwarzen" Kennzeichen kein zulassungsfreier (landw.) Anhänger mitgeführt werden darf.
Ich fordere daher die Einbeziehung dieser so genutzten Fahrzeuge in die Kfz-Steuerbefreiung, analog der Regelung für Nebenerwerbslandwirte, welche am Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr "wirtschaftlich" teilnehmen.
Die Pflege und Offenhaltung der Landschaft, die Erhaltung von natürlichen Ökosystemen, des regionalen Landschaftscharakters und des Erholungswertes liegen originär im öffentlichen Interesse und werden von den Grundstückseigentümern kostenlos für die Allgemeinheit erbracht.
Der gesetzliche Auftrag, die natürlichen Gegebenheiten zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und zu erhalten wird dabei dauerhaft erbracht.
Bund, Länder und Kommunen müssen diese Aufgaben auf öffentlichen Flächen dagegen kostenintensiv ausführen oder gegen Bezahlung an Dritte (z.B. Naturschutzorganisationen) abgeben.