Zu den Unterseiten
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Barrierefreiheit
Der Deutsche Bundestag setzt sich dafür ein, die Webanwendung unter www.bundestag.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils gültigen Fassung. Barrierefreiheit ist für uns dabei nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern auch Ansporn für kontinuierliche Verbesserungen.
I. Wie barrierefrei ist das Angebot?
Diese Webanwendung ist nicht vollständig barrierefrei. Daher werden die Anforderungen der BITV 2.0 nicht vollständig erfüllt. Einige Bereiche sind jedoch bereits besonders gut zugänglich und entsprechen weitgehend den Anforderungen der BITV 2.0.
II. Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen basiert auf dem Prüfergebnis aus dem Jahr 2022. Die Webanwendung wurde im Rahmen dieser Prüfung umfassend getestet. Zentrale Elemente sowie die Einstiegsseiten wurden dabei nach besonders strengen Kriterien geprüft und im Prüfbericht entsprechend gekennzeichnet. Im Rahmen der Überprüfung wurden die folgenden Bereiche als nicht barrierefrei identifiziert:
- Einige PDF-Dokumente/Downloads: Die in der Webanwendung generierten und zur Verfügung gestellten PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.
- Grafische Bedienelemente haben teilweise keinen aussagekräftigen Alternativtext.
- Es erfüllen nicht alle Texte, Grafiken und grafischen Bedienelemente die Kontrastanforderungen.
- Die Vergrößerung der Textabstände führt bei den Kacheln mit Informationen zu den einzelnen Petitionen zu Überlappungen.
- Die Suche ist nicht vollständig tastaturbedienbar.
- Nicht alle Bedienelemente der Seite haben einen gut sichtbaren Fokus.
- Die sichtbare Beschriftung von Bedienelementen ist zum Teil programmatisch nicht ermittelbar.
- Statusmeldungen sind programmatisch nicht verfügbar und werden ohne manuelle Fokussierung nicht vom Screenreader erkannt.
- Es wird in Einzelfällen nicht die korrekte Syntax angewendet.
- Es werden keine Informationen in leichter Sprache zur Verfügung gestellt (AAA).
- Auf der Startseite erfüllen nicht alle Texte die erweiterten Kontrastanforderung (AAA).
- Nicht alle Bedienelemente entsprechen der Mindestgröße von 44 x 44 Pixel (AAA).
Wir arbeiten daran, auch in diesen Fällen gemeinsam mit den jeweiligen Partnern Lösungen zu finden oder alternative Zugänge zu schaffen.
Diese Erklärung wurde am 4. April 2022 erstellt und zuletzt am 25. Februar 2026 aktualisiert.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestages: Erklärung zur Barrierefreiheit
Feedback und Kontakt
Wir freuen uns über Ihr Feedback und Ihre Anregungen. Nutzen Sie bitte dafür das vorgesehene Rückmeldeformular (mit Datenschutzhinweisen) unter dem folgenden Link: Barrieren melden
Wenn Sie Fragen haben oder auf Probleme stoßen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mai barrierefrei@bundestag.de