Zu den Unterseiten
- Einführung
- Aktuelle Mitteilungen des Petitionsausschusses
- Anmeldung und Registrierung
- Öffentliche Petitionen, Mitzeichnung und Quorum
- Richtlinie öffentliche Petitionen
- Netiquette
- Nutzungsbedingungen
- FAQ
- Petition gemeinsam entwerfen
- Sammelpetitionen
- Personalausweis mit eID-Funktion
- Befugnisse und Arbeitsweise der Petitionsausschüsse des Deutschen Bundestages, der Landesparlamente und des Europäischen Parlaments
- Feedback
- Datenschutz
- Barrierefreiheit
- Kontakt
- Impressum
Sammelpetitionen
Sammelpetitionen sind Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen (vgl. 2.2.2 der Verfahrensgrundsätze).
Sie können solchermaßen eine eigene Initiative starten oder aber auch eine auf der Petitionsplattform des Ausschusses veröffentlichte Petition unterstützen.
Wichtig im Hinblick auf die Zuordnung ist, dass neben dem Anliegen (bei auf der Petitionsplattform des Ausschusses veröffentlichten Petitionen zusätzlich möglichst auch die ID-Nummer der unterstützten Petition) der Hauptpetent bzw. ein Ansprechpartner angegeben ist. Im Hinblick auf die gebotene Schriftform (vgl. 4 der Verfahrensgrundsätze) müssen zudem alle Einträge vollständig mit Namen, Anschrift und insbesondere handschriftlicher Unterschrift erfolgen; andernfalls können sie für das Quorum für eine öffentliche Anhörungssitzung keine Berücksichtigung finden.
Weitere Informationen, insbesondere zu Mitzeichnungsfrist, Quorum und Kontaktdaten des Ausschusses finden Sie unter Öffentliche Petitionen, Mitzeichnung und Quorum.