Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

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Service und Information

Sammelpetitionen

Sammelpetitionen sind Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen (vgl. 2.2.2 der Verfahrensgrundsätze).

Sie können solchermaßen eine eigene Initiative starten oder aber auch eine auf der Petitionsplattform des Ausschusses veröffentlichte Petition unterstützen.

Wichtig im Hinblick auf die Zuordnung ist, dass neben dem Anliegen (bei auf der Petitionsplattform des Ausschusses veröffentlichten Petitionen zusätzlich möglichst auch die ID-Nummer der unterstützten Petition) der Hauptpetent bzw. ein Ansprechpartner angegeben ist. Im Hinblick auf die gebotene Schriftform (vgl. 4 der Verfahrensgrundsätze) müssen zudem alle Einträge vollständig mit Namen, Anschrift und insbesondere handschriftlicher Unterschrift erfolgen; andernfalls können sie für das Quorum für eine öffentliche Anhörungssitzung keine Berücksichtigung finden.

Weitere Informationen, insbesondere zu Mitzeichnungsfrist, Quorum und Kontaktdaten des Ausschusses finden Sie unter Öffentliche Petitionen, Mitzeichnung und Quorum.