Zu den Unterseiten
- Einführung
- Aktuelle Mitteilungen des Petitionsausschusses
- Anmeldung und Registrierung
- Öffentliche Petitionen, Mitzeichnung und Quorum
- Richtlinie öffentliche Petitionen
- Netiquette
- Nutzungsbedingungen
- FAQ
- Petition gemeinsam entwerfen
- Sammelpetitionen
- Personalausweis mit eID-Funktion
- Befugnisse und Arbeitsweise der Petitionsausschüsse des Deutschen Bundestages, der Landesparlamente und des Europäischen Parlaments
- Feedback
- Datenschutz
- Barrierefreiheit
- Kontakt
- Impressum
Anmeldung und Registrierung
Bereits ohne Registrierung (als „Gast“) können Sie alle auf der Internetplattform veröffentlichten Petitionen und die Forenbeiträge hierzu lesen und Petitionen ohne Veröffentlichungswunsch einreichen; bei abgeschlossenen Verfahren finden Sie auch Informationen über die Beschlüsse des Deutschen Bundestages zu den Petitionen sowie die jeweilige Begründung des Ausschusses.
Wenn Sie eine Petition elektronisch zur Veröffentlichung einreichen, mitzeichnen oder mitdiskutieren möchten, erfordert dies einmalig Ihre Registrierung; nachfolgend genügt die Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Passwort.
Zu Registrierung („Ich bin neu hier“) bzw. Anmeldung werden Sie bei der gewünschten Aktion vom System jeweils automatisch aufgefordert. Darüber hinaus können Sie hierzu den Button „Anmelden“ oben auf der Seite nutzen.
Zur Aktivierung eines neu registrierten Kontos wird Ihnen eine sog. Opt-In E-Mail verschickt. Diese enthält einen Link, welcher zwingend aufgerufen werden muss, um im Folgenden eine Petition zur Veröffentlichung einreichen zu können oder eine Petition mitzuzeichnen bzw. zu diskutieren.
Die E-Mail kann erneut angefordert werden, indem man das Anmeldeformular aufruft und versucht, sich mit einem noch nicht aktivierten Konto am System anzumelden.
Einreichen einer Petition
Das Einreichen einer Petition mit der Bitte zur Veröffentlichung erfordert wie oben aufgezeigt eine vorherige Registrierung bzw. Anmeldung.
Bei Einreichung einer Petition ohne Veröffentlichungswunsch ist eine Registrierung nicht erforderlich. Es ist jedoch ein Opt-In-Verfahren (s. oben) zur Bestätigung der Einreichung zu durchlaufen.
Bereits unmittelbar nach Versand Ihrer Petition haben Sie die Möglichkeit, sich den Text (versehen mit einer sechsstelligen ID-Nummer und aktuellem Datum) als PDF-Datei herunterzuladen und auszudrucken.
Mitzeichnung einer Petition
Mitzeichnungen, die mit einem bereits vorhandenen Nutzerkonto durchgeführt werden, werden sofort berücksichtigt und es ist kein Opt-In Vorgang notwendig (demzufolge wird auch keine Opt-In Mail versendet). Besteht noch kein Nutzerkonto, muss dieses zunächst angelegt und aktiviert werden (siehe oben).
Wurde im Zuge der Betätigung des Mitzeichnungsbuttons ein Nutzerkonto registriert, so muss nach erfolgter Bestätigung der Registrierung (Anklicken Link in Opt-In E-Mail) der Mitzeichnungsbutton zur entsprechenden Petition erneut aufgerufen werden, um eine wirksame Mitzeichnung vorzunehmen.