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Diskussion zur Petition 40442

Aktienrecht

Begrenzung von Vorstands- und Managergehältern vom 05.03.2013

Diskussionszweig: Grundgesetzlich bedenklich

Der_Max | 12.03.2013 - 14:49

Grundgesetzlich bedenklich

Anzahl der Antworten: 18

Eigentümer der Produktionsmittel sind nun mal die Aktionäre. Und wie diese mit ihrem Eigentum umgehen, muss auch ihnen überlassen bleiben. Wer die grundgesetzlich festgeschriebene Sozialbindung des Eigentums an der Bezahlung der gesetzlichen Organe von Kapitalgesellschaften festmacht, hat einfach nur einen an der Waffel!

Transparenz der Bezüge? JA
Veröffentlichung des Regelwerks, wie sie sich errechnen? JA
- und das jeweils, wenn auch nur ein einziger Aktionär das verlangt, also als absolutes Minderheitenrecht.
Aber Deckelung? NEIN!!!

Vielmehr wird es höchste Zeit, das die deutschen Gewerkschaften ihre ideologische Blockade gegen Aktienbesitz in Arbeitnehmerhand aufgeben - in anderen Ländern ist man dabei viel pragmatischer. Die Frage ist nämlich nicht, wie viel die Aktionäre bekommen, sondern warum so wenige der eigenen Arbeitnehmer ihr Geld in die eigene Firma investieren, sondern lieber Sparbriefe und Lebensversicherungen kaufen ...

Mit 1/4 der Aktien in den Händen der eigenen Belegschaft hätten sich Exzesse in der Managerbezahlung von alleine erledigt. Gerade in den DAX-Konzernen sitzen doch die Arbeitnehmervertreter mit in den Aufsichtsräten - und nicht nur die Gewerkschafter, sondern auch die Konzern- oder Gesamtbetriebsratsvorsitzenden usw ...

Ein gesetzlicher Deckel wäre ordnungspolitisch falsch und ist auch sachlich nicht gerechtfertigt.
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