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Diskussion zur Petition 42283

Datenschutz

Gebühren für den Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.05.2013

Diskussionszweig: Datenschutz - Gebühren für den Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Petent | 04.06.2013 - 10:37

Datenschutz - Gebühren für den Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Anzahl der Antworten: 14

Hohe Gebühren für den Zugang zu amtlichen Informationen schrecken Bürgerinnen und Bürger von der demokratischen Teilhabe durch Nutzung amtlicher Informationen ab. Diese Informationen wurden bereits auf Kosten der Steuerzahler geschaffen und sollten ihnen deshalb in der Regel gebührenfrei zugäglich gemacht werden. Der Zugang zu amtlichen Informationen ist ein Grundrecht aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 10 Abs. 1 Satz 2 EMRK). Dieses Recht sollte nicht durch hohe Gebühren eingeschränkt werden. Für viele Bürgerinnen und Bürger sind 500 Euro, die verlangt werden können, bereits sehr viel Geld. Ein Journalist soll dem Bundesinnenminister sogar insgesamt 17.000 Euro bezahlen, obwohl er durch seine Veröffentlichungen auf Basis der amtlichen Informationen eine wichtige öffentliche Debatte über die derzeitige Struktur der Sportförderung und damit zur besseren und effizienteren Verwendung von öffentlichen Mitteln angestoßen hat.
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