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Petition 43603

Auswärtige Angelegenheiten

Untersuchung zu Sicherheitsbehörden vom 26.06.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle seit 2001 bestehenden und neu zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden und insbesondere der Geheimdienste systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht werden und die Ergebisse der Öffentlichkeit und dem Bundestag zur Verfügung gestellt werden.

Begründung

Vor Kriminalität zu schützen ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie kann nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, sollen daher alle seit 2001 bestehenden und neu zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden und insbesondere der Geheimdienste systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht werden. Auf dieser Grundlage können sodann Grundrechtseingriffe aufgehoben oder verhindert werden, wo dies ohne Einbußen an Sicherheit – also ohne Einfluss auf die Kriminalitätsrate – möglich ist oder wo sich der Eingriff als unverhältnismäßig erweist.

Seit 2001 wurde eine Vielzahl an Grundrechtseingriffen im Rahmen des sogenannten "Kampf gegen den Terrorismus" vom Bundestag verabschiedet. Eine unabhängige Bewertung der seitdem erlassenen Gesetze kann eine rationale Debatte über den Stand von Grundrechten und Innerer Sicherheit in Deutschland unterstützen, die im Rahmen der Enthüllungen um die Abhörprogramme "Prism" und "Tempora" an der Zeit wäre.

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