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Diskussion zur Petition 46483

Arbeitslosengeld II

Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII) vom 23.10.2013

Diskussionszweig: Sanktionen sind bereits jetzt verfassungswidrig

harrypotter6 | 22.11.2013 - 02:47

Sanktionen sind bereits jetzt verfassungswidrig

Anzahl der Antworten: 592

Hallo,

Neulich bin ich auf folgenden Text gestoßen:
Die Sanktion bei Weigerung des Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung (§31 Abs. 1 Satz 1 lit. A) SGB I a. F. ist seit zwei Jahren nicht mehr geltendes Recht und und kann dementsprechend keinen Verstoß gegen die grundgesetzliche geschützte Vertragsfreiheit bedingen.

Nach weiteren Nachforschungen fand ich folgendes:
Sanktionen nach §31 SGB II sind verfassungswidrig. BVerfG vom 9.2.2010
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvL 1/09 -
- 1 BvL 3/09 -
- 1 BvL 4/09 -

Anfechtbar wird eine Engliederungsvereinbarung, wenn man bspw. androht, dass es sonst zu Sanktionen kommt (§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung)
Sanktionen dürfen nicht verhängt werden, wenn die Eingleiderungsvereinbarung per Verwaltungsgericht erlassen wurde (Hessisches Landessozialgericht Az: L 7 AS 288/06 ER vom 09.02.2007)
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