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Diskussion zur Petition 47404

Verbraucherschutz

Kennzeichnungspflicht von Echtpelzprodukten vom 26.11.2013

Diskussionszweig: Falsche Behauptungen des Petenten

Soturi | 20.01.2014 - 15:22

Falsche Behauptungen des Petenten

Anzahl der Antworten: 131

"Jedoch gibt es keine Kennzeichnungspflicht für die Kleidungsstücke, in denen sie verarbeitet sind. So kann es dazu kommen, dass der Verbraucher einen Parka mit Fellkragen kauft, in dessen Etikett “100 Prozent Polyester” steht, es sich aber um einen echten Fellkragen handelt."

Das ist falsch. In der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung ist in Art. 12 geregelt, dass Bestandteile, die tierischen Ursprungs sind, auch bei geringen Mengen angegeben werden müssen. Entweder lügen Sie hier ganz dreist oder haben sich nicht informiert. Ich weiß nicht, was schlimmer ist.
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