Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…
- die EEG-Umlage kurzfristig abzuschaffen,
- die Energiewende künftig durch Mittel des Bundes zu finanzieren, ohne dass es zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Verbraucher und Unternehmen kommt.
Begründung
Private Verbraucher und nicht befreite Betriebe müssen zur Finanzierung der Energiewende derzeit die sog. EEG-Umlage zahlen. Diese ist in den letzten Jahren immens angestiegen und steigt weiter an. Ein Ende ist nicht in Sicht:
• 2012 bezahlte ein durchschnittlicher 3-Personen-Haushalt mit 3500 kWh Verbrauch noch rund 125 Euro. 2014 werden es durch den weiteren Anstieg der Umlage rund 218 Euro sein.
• 2012 bezahlte eine Bäckerei mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 220.000 kWh pro Jahr noch rund 7.902 Euro EEG-Umlage. Im Jahr 2014 werden es rund 13.728 Euro sein. Das entspricht einem Anstieg um rund 73 %.
• Einer Prognose der Netzbetreiber zufolge droht 2015 ein weiterer Anstieg der EEG-Umlage.
Die Finanzierung der Energiewende über die EEG-Umlage wird damit zu teuer und unbezahlbar.
Die EEG-Umlage ist ungerecht und unsolidarisch: Große Unternehmen werden befreit, Verbraucher, Mittelstand und Handwerk zahlen die Zeche. Die Mehrheit der Bevölkerung muss die Solar-, Biogas- und Windkraftanlagen von Wenigen finanzieren. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen dürften durch den erheblichen Anstieg der EEG-Umlage betroffen sein.
Die energieintensiven Betriebe des Bäckerhandwerks sind vom Kostenanstieg besonders betroffen:
• Steigt die EEG-Umlage, sinkt die Kaufkraft der Verbraucher.
• Anders als die befreiten Industrien können die kleinen und mittelständischen Betriebe keine Ausnahmeregelungen für sich in Anspruch nehmen und ihren Betrieb nicht ins Ausland verlagern.
• Die kleinen und mittelständischen Betriebe können die Kostensprünge der EEG-Umlage auf Dauer nicht intern ausgleichen.
Die EEG-Umlage belastet Tausende von Bäckern in Deutschland in einem unerträglichen Umfang.
Die Politik strebt nach derzeitigem Stand zwar eine zügige Reform des EEG an – aber nur mit dem Ziel, den Strompreisanstieg zu bremsen, nicht mit dem Ziel, den rasanten und drastischen Kostenanstieg, den es für die Verbraucher und nicht befreiten Betriebe ausgelöst hat, kurzfristig zurückzunehmen. Damit zieht sie dem Mittelstand den Boden unter den Füßen weg.
Aus diesen Gründen sollte
• die EEG-Umlage schnellstmöglich abgeschafft werden,
• schnellstmöglich zu einer Finanzierung der Energiewende aus Mitteln des Bundes übergegangen werden - ohne dass es zu einer zusätzlichen Belastung der Verbraucher und Unternehmen kommt.
Ansonsten käme es nur zu einer weiteren Verschiebung finanzieller Belastungen, nicht aber zur dringend notwendigen Entlastung der Verbraucher und nicht befreiten Unternehmen.
Der Staat hat in den letzten Jahren Rekordsteuereinnahmen erzielt und wird dies nach der jüngsten Steuerschätzung auf absehbare Zeit weiter tun. Bei vernünftiger Planung der Mittel und Vornahme von Umschichtungen im Bundeshaushalt sollten der notwendige Betrag der EEG-Umlage (2014 ca. 24 Mrd. Euro) abgedeckt werden können.
Die Kostenlast der Energiewende muss vernünftig, gerecht und für alle bezahlbar verteilt werden.
Dass bestimmte Betriebe befreit werden, hat im übrigen schon seine Logik auch im Interesse der Bürger:
Der kleine Bäcker um die Ecke steht nicht in Konkurrenz zu Bäckern, die ausserhalb des deutschen Raumes arbeiten und daher der deutschen EEG-Umlage nicht unterworfen sind. Daher besteht keine Gefahr, dass der kleine Bäcker um die Ecke durch die Zusatzbelastung der EEG-Umlage in eine schlechtere Marktposition gerät. Alle seine Konkurrenten sind ebenso von der EEG-Umlage betroffen, es kommt zu keiner Marktverzerrung.
Anders jedoch sieht es bei Exportunternehmen aus, bei Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Würden diese mit der EEG-Umlage belastet, würde sich ihre Marktposition der internationalen Konkurrenz gegenüber verschlechtern, was zu Outsourcing und Arbeitsplatzverlusten in Deutschland führen würde!
Daher ist es auch und gerade im Interesse der Bürger Deutschlands, dass diese Betriebe von der EEG-Umlage befreit werden!
In Hinblick auf die Petition: keine Mitzeichnung, solange
nicht entweder ein tragfähiges alternatives Finanzierungskonzept hier präsentiert wird.
oder ausdrücklich ein Verzicht auf die Energiewende gefordert wird.