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Petition 48861

Nachwuchswerbung der Bundeswehr

Überprüfung der Rekrutierungspraxis der Bundeswehr vom 24.01.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Praxis der Rekrutierung junger Menschen bei der Bundeswehr eingehend zu überprüfen und gesetzgeberische Schlussfolgerungen zu ziehen.

Begründung

Wie Medien am 24. Januar 2014 berichteten, greift die Bundeswehr aufgrund zunehmender Probleme bei der Gewinnung Freiwilliger auch auf das Rekrutieren von Minderjährigen zurück.

Entsprechende statistische Daten weisen aus, dass in nicht unerheblichem Maße 16- und 17-Jährige für den Dienst der Truppe und ihrer zugehörigen Arbeitsfelder angeworben werden. Nicht ausgeschlossen ist, dass Jugendliche dabei auch mit Tätigkeitsfeldern und Situationen in Kontakt kommen, die für diese Altersgruppe ungeeignet sind.

Nicht umsonst werden in Jugendschutzgesetzen und anderen gesetzlichen Vorgaben des Bundes besonders deutliche Formulierungen getroffen, die junge Menschen vor Eindrücken bewahren sollen, die für ihre Altersklasse als gleichsam traumatisierend, unpassend und nicht angemessen gelten. In diesem Zusammenhang sind unter anderem Regelungen für die Presse und Medien zu nennen, die vor der Verwendung von Bildern über Gewalt oder Verherrlichung entsprechender Denkweisen bewahren sollen, da gerade die öffentliche Hand, als auch die Gesellschaft besondere Verantwortung tragen, wenn es um die Erziehung Minderjähriger geht. Diese Richtlinien sind herausragend auf reale Tatsachenverhältnisse wie dem Erleben von entsprechenden Szenarien im Wirkungsbereich der Bundeswehr anzuwenden.

In der Bundeswehr, die sich auch als Ausbilder und Arbeitgeber versteht, kann aber eben nicht in ausreichendem Maße garantiert werden, dass nicht auch junge Menschen unter 18 Jahren, die dort für den Dienst engagiert werden, mit Wahrnehmungen aus militärischen, kriegerischen oder kämpferischen Einsätzen, Übungen oder Erzählungen konfrontiert sind. Die anspruchsvollen Aufgaben, die die Tätigkeiten bei der Bundeswehr mit sich bringen, bedürfen einer ausgewiesenen psychischen und physischen Standfestigkeit, die von Jugendlichen noch nicht erwartet werden kann. Selbst- und Fremdeinschätzung können in diesem Alter verzerrt sein und sind deshalb kein vernünftiges Mittel, um im Zweifel auch eine entsprechende Differenzierung der Eignung vorzunehmen.

Auch das Grundgesetz (vergleiche Artikel 5) kennt die herausragenden Anforderungen, die an den Schutz der Jugend gestellt werden. In direkter Abwägung mit Artikel 12, der Berufsfreiheit, ergeben sich unmittelbar notwendige Präferenzen in der vorrangigen Würdigung von Jugendschutzinteressen, die im beruflichen Umfeld "Bundeswehr" expliziter Ausbalancierung bedürfen. Daneben sind ethische Bedenken ebenso wie die fehlende reifliche Entscheidungsfähigkeit von Jugendlichen, die die Bundeswehr oftmals fälschlicherweise mit "Abenteuer" verbinden, als Argumentationsmerkmale zu nennen.

Deshalb ist der Deutsche Bundestag nach Bekanntwerden der Zahlen über die Rekrutierung von Minderjährigen in der Pflicht, die vorherrschende Praxis der Gewinnung neuer Freiwilliger für den Dienst in der Bundeswehr auf den Prüfstand zu stellen und allfällige Konsequenzen zu ziehen.

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