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Petition 50667

Gesundheitsfachberufe

Sicherstellung der flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung mit Hebammenhilfe vom 12.03.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge Sofortmaßnahmen beschließen, um flächendeckende, wohnortnahe Versorgung mit Hebammenhilfe sicherzustellen.
Des Weiteren möge der Bundestag beschließen, dass Hebammen die freie Ausübung ihrer originären und den ihnen vorbehaltenen Tätigkeiten (Schwangerenvorsorge, Hilfeleistung bei Beschwerden, Leitung der normalen Geburt, Nachsorge) gemäß der Hebammen- Berufsordnung ohne Einschränkung ermöglicht und sichergestellt wird.

Begründung

Hebammenhilfe ist ein wesentlicher Bestandteil der Primärversorgung und Gesunderhaltung einer Bevölkerung, deren Aufgabe es ist, den regelrechten, physiologischen Verlauf von Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft zu begleiten und zu fördern.
Eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung mit Hebammenhilfe ist bereits in vielen Regionen nicht mehr vorhanden, da viele kleinere geburtshilfliche Stationen geschlossen wurden und weitere folgen werden. Die gesetzlich verankerte freie Wahl des Geburtsortes kann bereits seit Jahren nicht mehr gewährleistet werden.
Steigende Haftpflichtprämien und unzureichende Vergütung zwingen Hebammen seit Jahren zum Aufgeben der Geburtshilfe. Dadurch kann die flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe und deren Kernaufgaben nicht mehr sichergestellt werden.
1992 waren freiberufliche Hebammen zu einer Jahresprämie von umgerechnet 179€ inklusive Geburtshilfe versichert. Durch Verzehnfachung der Prämie (2370€) bis 2009 sank der Anteil der Hebammen, die neben der Schwangerenvorsorge und der Betreuung im Wochenbett auch Geburtshilfe anboten auf 23%. Mit der weiteren Steigerung der Haftpflichtprämie für das „Risiko“ Geburtshilfe um 20% auf nunmehr 5.091€ ab 01.017.2014 ist absehbar, dass sich auch die noch verbliebenen Hebammen aus dem Kernbereich ihres Berufes zurückziehen.
Zum 01.07.2015 wird es überhaupt nicht mehr möglich sein, sich als freischaffende Hebamme zu versichern, nach dem sich eine der Versicherungen ganz aus dem Konsortium der Hebammenversicherung zurückzieht. Dies kommt einem Berufsverbot gleich, da Hebammen laut ihrer Berufsordnung verpflichtet sind, sich ausreichend zu versichern. Das Problem betrifft freiberufliche und angestellte Hebammen. Auch angestellte Hebammen müssen aus ihrem Gehalt eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, weil Klinikträger zu niedrige Deckungssummen versichern. Durch Personalabbau steigt das Haftungsrisiko, weil Hebammen mehrere Geburten gleichzeitig betreuen müssen und die einzige sichere Form der Geburtshilfe, die 1:1 Betreuung durch den Mangel an Hebammen unmöglich geworden ist. Die hohen Interventions- und Sectio- Raten sind eine traurige Folge dieser Entwicklung.
Die im §134a beschriebenen zu berücksichtigenden berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen, insbesondere der Kostensteigerungen, welche die Berufsausübung betreffen, finden nur sehr unzureichende Umsetzung.
Die zuletzt vertraglich vereinbarten Kostenanpassungen für die Versicherungsbeiträge in der Geburtshilfe gehen von Betreuungsquoten klinisch > 300/Hebamme und Jahr und außerklinisch >70/Hebamme und Jahr aus. Diese Quoten entsprechen in keiner Weise nachhaltiger, verantwortlicher bzw. hochqualifizierter Tätigkeit undund können weder im klinischen noch im außerklinischen Bereich erfüllt werden. Grundsätzlich sind Mindestanzahlen von zu betreuenden Geburten pro Jahr und Hebamme abzulehnen.

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