Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen durch eine Änderung, Anpassung und Ergänzung der dazugehörigen Bestimmungen (EBO etc.), die Sicherheit auf den bundesweiten Bahnstrecken, die mit Schutzwänden und EInhausungen versehen sind oder versehen werden, insbesondere im Brand- Katastrophenfall, zu erhöhen. Besonderes Augenmerk soll auf die Gestaltung der Zugriffswege/ Zugriffsmöglichkeiten für die Rettungskräfte und die Fluchtwege für die Reisenden gelegt werden.
Begründung
Derzeit werden immer mehr Bahnstrecken meist aus Lärmschutzgründen nahezu komplett eingehaust. Danach dürfte es kaum mehr Zugriffs- und Fluchtwege geben, insbesondere im Brandfalle. Man stelle sich vor: Ein Zug brennt lichterloh, es entstehen Temperaturen von nahezu 800 Grad. Der Abstand zur Schutzwand beträgt gerade mal einen knappen Meter. Der Zug ist glühendheiss. Auch die Lärmschutzwand beginnt sich in minutenschnelle Aufzuheizen. Das Ganze passiert auf einer langen Brücke. Der Fahrdraht schmilzt, der Nachfolge- oder Gegenzug bleibt kurz dahinter stehen im Falle des Stromausfalls. Dann ist auch die Flucht/ der Zugriff übers Gegengleis ausgeschlossen. Weder die Rettungskräfte, noch die Passagiere haben genug Zugang/ Fluchtweg durch die unregelmässige Anordnung von „Flucht“türen mit 70cm Breite im Abstand von mehrern hundert Metern. Im schlimmsten Fall sind über 1000 Personen in 5 - 10 Minuten aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Es gibt keinerlei Sicht über die Wände hinweg. Das Inferno ist vorprogrammiert. Es werden sogar Bahnhöfe bis auf eine Öffnung von 10 Metern komplett zugebaut. Derzeit lässt die Bauordnung so etwas zu, da aus dem Jahre 1967- damals gab es keine Lärmschutzwände. Die Tunnelvorschriften (Sprinkler etc. pp) greifen nicht, da oben offen. Hier besteht DRINGENDER Handlungsbedarf, will man nicht bis zur Katastrophe abwarten.