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Petition 57308

Lärmschutz im Luftverkehr

Neufestlegung der Lärmschwelle für nächtlichen Fluglärm vom 03.02.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass nächtlicher Fluglärm in Abhängigkeit der Witterung betrachtet werden muss und nicht irgendeine fiktive Lärmschwelle gilt, sondern jene, ab der die empfindlicheste Person wach oder im Schlaf gestört wird.

Begründung

Gegen Fluglärm kann man sich nicht wehren, man kann nicht vorsorglich irgendwo hin ziehen, wo kein Flughafen in der Nähe ist, denn je nach Witterung kann man auch Flugzeuge hören, die erst in größerer Entfernung landen werden.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, wie sehr der Fluglärm insbesondere in der Nacht sich schädlich auf den Schlaf und damit die lebens- und leistungswichtige Regeneration auswirkt.

Obwohl ich in Duisburg lebe wurde ich schon mal von Fluglärm geweckt, der von Flugzeugen nicht mit dem Ziel Düsseldorf, sondern Köln/Bonn und Frankfurt. Das war jedenfalls die Aussage der deutschen Flugsicherung. Die Lebenswirklichkeit lässt sich nicht an fiktiven Lärmschwellen messen, sondern daran, das jemand wach wird. Da hilft kein Mittelwert oder die Ausrede dies sei ein Einzelschicksal. Gerade dieser Umstand führt regelmäßig zu Widerstand bei Erweiterungen und für alle kostspieligen Prozesse. Eine klare Kante wäre hier nicht nur für Betroffene, sondern auch für Flughäfen bzgl. Planungssicherheit relevant.

Die empfindlichste Person, muss relevant sein, da es im Gegensatz zu Straßen und Eisenbahnen keinerlei Ausweichmöglichkeiten außer bei unmittelbaren Einflugschneisen gibt.

Derzeitig ist ein Schutz vor nächtlichem Fluglärm die Art quasi nicht vorhanden.

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