Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass homöopathische Behandlungsmethoden nicht mehr als Satzungsleistung von gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden dürfen.
Begründung
Es gibt keinen Wirkungsnachweis für homöopathische Behandlungen.
Im Gegenteil: über 150 methodisch akkurate klinische Studien der letzten 15 Jahre haben gezeigt, dass homöopathische Mittel Scheinmedikamente sind. Die behauptete Wirkweise steht mit der heutigen naturwissenschaftlichen Erkenntnis in krassem Widerspruch.
Die Übernahme der Kosten für homöopathische Behandlungen als Satzungsleistungen widerspricht somit §2 Absatz 1 der Allgemeinen Vorschriften des SGB 5. Dort steht: „Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.”
Die Übernahme homöopathischer Behandlungen als Satzungsleistungen widerspricht somit dem Solidaritätsgedanken der gesetzlichen Krankenversicherung. Im §1 SGB5 steht: „Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.”
Die Übernahme der Kosten für homöopathische Behandlungen widerspricht somit dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB5): „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.”
Die Homöopathie entspricht diesen gesetzlichen Anforderungen an ein Arzneimittel nachweislich nicht.
"Die Studien aus der Versorgungsforschung zeigen in der Summe ein erstaunlich einheitliches Bild: Patienten, die sich homöopathische behandeln lassen haben klinisch relevante Verbesserungen. Besonders interessant aus der Perspektive der Versorgungsforschung sind vergleichende (nichtrandomisierte) Studien, in der die ganz normale homöopathische Arztpraxis mit der konventionellen Arztpraxis als Kontrollgruppe verglichen werden, die Therapieeffekte sind hierbei für die Homöopathie ähnlich gut wie in der konventionellen Medizin (Literatur: 9, 12). Versorgungsstudien aus Großbrittannien zeigen ähnlich Ergebnisse wie in Deutschland (Literatur: 13, 14).
Zusammenfassend kann aus der Perspektive der Versorgungsforschung von einem Nutzen der Homöopathie für Patienten und Gesundheitssystem ausgegangen werden. Zu diesem Schluss kommt auch das Health Technology Assessment, das im Rahmen des Schweizer Programms Evaluation der Komplementärmedizin (PEK) durchgeführt wurde (Literatur: 15, 16). Hierin heißt es:
“Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es ausreichend Belege für eine präklinische Wirkung und klinische Wirksamkeit (Evidenzgrad I und II) gibt, und dass sie absolut und insbesondere im Vergleich zu konventionellen Therapien eine sichere und kostengünstige Intervention darstellt. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist hoch.”
In diesem Forum schreiben offenbar Ärzte und die Pharmalobbisten, die Ihre Pfründe behalten wollen! die Kassen würden viel Geld sparen!, wenn sie Homöopathie zulassen würden - und der Patient ebenfalls. Zudem gibt es keine Nebenwirkungen, die chemische Medikamente mit sich bringen und es werden nicht nur dieSymptome behandelt sondern auch die Ursachen!