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Petition 61714

Postwertzeichen

Änderung des Postgesetzes (PostG) vom 21.10.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung des Postgesetzes beschließen, die beim Regulieren des Portos den Aspekt der Teilhabe am öffentlichen Leben, zur Kommunikation und der Daseinsvorsorge berücksichtigt. Außerdem möge der Bundestag die zurückliegenden und momentanen Erhöhungen des Entgeltes durch die "Deutsche Post" auf ihre Rechtmäßigkeit, insbesondere nach Abs. 2 des § 20 (PostG), überprüfen.

Begründung

Auch im Zeitalter der elektronischen Kommunikation ist der Briefwechsel bis heute eine nicht aus dem Alltag wegzudenkende Selbstverständlichkeit. Verbindlichkeit und Authentizität kann oftmals nur in der postalischen Schriftform erreicht werden. Behörden, Ämter und Institutionen verlangen zu Recht auch weiterhin in vielen Fällen das Einhalten des Postweges für die Gewährleistung von Datenschutz und Sicherheit im Austausch von Informationen. Rechtliche Gültigkeit wird in vielen Fällen nur durch den Nachweis der Papierform erzielt.

Unter diesem Umstand sind alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, neben den kostenlosen Wegen der digitalen Kommunikation den nicht entgeltfreien Schriftverkehr - besonders auch im öffentlichen Bereich - zu pflegen. Zur sozialen, politischen und wirtschaftlichen Teilhabe gehört die Möglichkeit, per Post kommunizieren zu können. Nur so entstehen Rechtsansprüche, die auch dazu beitragen können, Existenzsicherung zu wahren. Solange der Staat und seine Körperschaften berechtigt verlangt, den Postweg als unverzichtbares Kommunikationsmittel vorzuschreiben, muss er auch dafür sorgen, dass der Zugang zur postalischen Kommunikation gesichert bleibt.

Selbst wenn die Privatisierung wettbewerblichen Spielraum garantiert, müssen marktbeherrschende Anbieter von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge zur Verhältnismäßigkeit gedrungen werden. Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, Machtpositionen Einhalt zu gebieten und in der Ausgestaltung von Preisen dort Grenzen zu setzen, wo die Bürger auf die die öffentliche Infrastruktur angewiesen sind. Zwar sieht die aktuelle Fassung des PostG eine Regulierung durch die zuständige Behörde vor. Eine tatsächliche Orientierung zur Limitierung von Entgelten liefert das Gesetz allerdings nicht. Es gibt der Aufsicht lediglich "Maßstäbe zur Entgeltgenehmigung" (§ 20 PostG) an die Hand, ohne - wie in anderen Bereichen - entsprechende "Bremsen" oder "Koppelungen" zu formulieren.

Die in den letzten Jahren wiederholt vorgenommenen Anhebungen des Briefportos mögen zwar auf eine Phase langer Stabilität der Preise zurückzuführen sein. Sie bedeuten für den Verbraucher aber in kürzester Zeit Kostensteigerungen im zweistelligen Prozentbereich. Gerade für bedürftige Menschen mit geringen Einkommen sind diese Anstiege eine besondere Härte. Auch sie sind darauf angewiesen, per Post mit öffentlichen Stellen und der Verwaltung kommunizieren zu können - und darüber hinaus auch privat angemessen am postalischen Schriftverkehr teilhaben zu können. Gerade in den Leistungen, die ihnen zur Verfügung stehen, sind die gestiegenen Entgelte der "Deutschen Post" unzureichend berücksichtigt geblieben.

Insgesamt stellt sich aufgrund der derzeit auffallend häufigen Portoanhebungen durch die "Deutsche Post" die Frage, in wie weit diese tatsächlich wirtschaftlich begründet sind, ob Subvention nötig ist - und welchen Beitrag gerade das frühere Staatsunternehmen zu leisten hat, um für die Daseinsvorsorge an Verantwortung mitzutragen

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