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Petition 64282

Lärmschutz im Luftverkehr

Berücksichtigung sämtlicher Flugbewegungen für die Berechnung von Fluglärmbelastungen im FluLärmG vom 28.02.2016

Text der Petition

Der deutsche Bundestag wird darum gebeten, im Gesetz gegen Fluglärm (FluLärmG) klarzustellen, dass sämtliche Flugbewegungen für die Fluglärmbelastung zu berücksichtigen sind.

Begründung

Bisher werden in Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit Flughäfen nur die Flugbewegungen des antragstellenden Flughafens betrachtet. Dabei wird versäumt zu berücksichtigen, dass sich die Gesamtlärmbelastung aus allen Flugbewegungen in Abhängigkeit der Höhe, des Maschinentyps, des Wetters und der Maschinenabnutzung ergibt.

So ist eine Frachtmaschine von Köln/Bonn auf 6 km Höhe mindestens so laut, wie andere Maschinen auf 2 km Höhe aus Düsseldorf. Der Unterschied zwischen den Höhen liegt bei etwa 10 dB (A). Das heißt, wenn die höhere Maschine um 20 dB (A) lauter ist, ist sie es am Boden auch.

Selbst Maschinen auf 10 km tragen noch einen Beitrag zur Gesamtlärmbelastung bei. Gegenwärtig wird von Genehmigungsbehörden aber nur die Flugbewegungen des Flughafens betrachtet, der beantragt. Dies gilt auch für die Schutzbereiche. Diese wären größer, würde der Gesamtfluglärm berücksichtigt.

Mir sind keine Untersuchungen bekannt, welche die Gesamtfluglärmmenge über einen Gebiet betrachtet hätte. Allerdings könnte dies allein die Grundlage sein, den Fluglärm vollumfänglich zu berücksichtigen. Es ist zudem ganz klar, dass dies nur durch Messungen geht.

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