Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, für die Auftragsvergabe insbesondere durch die Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter eine Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes - TVöD - zu beschließen. Für die Bezahlung von arbeitnehmerähnlichen Personen soll eine entsprechende Regelung getroffen werden.
Begründung
In den Ausschreibungen der Regionalen Einkaufszentren im Bereich Jugendberufsförderung, Erwachsenenbildung und Eingliederungsförderung in den Arbeitsmarkt, werden Verfahren angewendet, die für technische Aufträge oder Anschaffung von Computern und Büromöbel konzipiert wurden, aber nicht dafür, Menschen nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Durch das Nachfragemonopol der Bundesagentur für Arbeit und die Zentralisierung des Einkaufs, hat ein Qualitäts- und Preisverfall stattgefunden, da bei der Zuschlagserteilung vornehmlich der Preis und nicht die Qualität der Angebote ausschlaggebend ist. Die Träger müssen deshalb so kalkulieren, dass sie ein möglichst niedriges Angebot abgegeben, um so den Zuschlag für eine Maßnahme zu erhalten. Der zunehmende Preisdruck hat zu einer spürbaren Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bei den Anbietern sozialer Dienstleistungen geführt. Etliche Anbieter mussten sich sogar vom Markt zurückziehen. Überleben konnten Träger nur durch massive Reduzierung der Löhne. So werden z.B. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit Hochschulstudium bei entsprechenden Anforderungen und Tätigkeitsmerkmalen bei Bildungsträgern häufig um ein Drittel schlechter bezahlt als im TVöD vorgesehen.
Es entsteht hier eine klare Benachteiligung des Fachpersonals, welches bei Bildungsträgern beschäftigt ist, gegenüber Fachpersonal, dass z.B. beim Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder einem anderen öffentlichen Träger arbeitet, obwohl die gleichen Voraussetzungen wie Tätigkeits-, Funktionsmerkmale und Anforderungen gegeben sind. Dies wiederspricht dem Prinzip von gleichem Geld für gleiche Arbeit, wie es von Gewerkschaftsseite und auch von der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig in ihrem Gesetzesentwurf zur Endgeldgleichheit gefordert wird.
Wenn die Bezahlung der Fachkräfte nach TVöD in den Vergabeunterlagen festgelegt wäre, wie in dieser Petition gefordert wird, dann würde die Vergabe in erster Linie nach dem Konzept des Trägers für die jeweilige Maßnahme und der festgestellten Qualität der Arbeit eines Bildungsträgers, bzw. des Fachpersonals bestimmt und nicht von einem niedrigen Preis, der vor allem durch vergleichsweise geringe Bezahlung des Fachpersonals kalkuliert wird. Damit würden die Bildungsträger in die Lage versetzt das Personal adäquat zu bezahlen, was zu einer höheren Arbeitszufriedenheit führen wird, damit verbunden zu einer geringeren Fluktuation des Personals und zu einer höheren Kontinuität in der Arbeit, die sich wiederum positiv auf die Qualität der erbrachten Leistung auswirken wird. Denn das Ergebnis von Projekten und Maßnahmen qualitativ guter Arbeit hängt in sehr hohem Maß von der Ausbildung, der Berufserfahrung, Teamarbeit und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter/innen ab.