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Petition 64585

Tierschutz

Zulassung der Ferkelkastration ohne Betäubung über den 01.01.2019 hinaus vom 16.03.2016

Text der Petition

Gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zum Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zum 01.01.2019 aus Tierschutz- und Wettbewerbsgründen
( § 21 Tierschutzgesetz )
Wir fordern -gleiche Wettbewerbsbedingungen für Schweinehalter innerhalb Deutschlands und der EU:
-keine durch freiwillige Vereinbarungen der Wirtschaft und nationale Alleingänge erzwungene Eberquälerei
-stärkere Förderung der Erforschung geeigneter Betäubungs- und Schmerzmittel für Ferkel
-Aussetzen des Verbots

Begründung

Die Bundesregierung will die betäubungslose Ferkelkastration zum 01.Januar 2019 verbieten. Da derzeit trotz intensiver Forschung keine zugelassenen und praxistauglichen Betäubungsmittel für Ferkel zur Verfügung stehen, bedeutet dies faktisch ein Verbot der Ferkelkastration in Deutschland. Die Existenz der Ferkelerzeuger und Schweinemäster, welche wesentlich zur land- und fleischwirtschaftlichen Regionalität und Nachhaltigkeit in Süddeutschland beitragen, ist damit ernstlich gefährdet. Eine Umstellung auf die vom Lebensmittel-Einzelhandel und den Tierschutzorganisationen favorisierte Ebermast (Brüsseler Erklärung) führt zu schwerwiegenden Problemen, auch im Tierschutz. Eine solche Systemumstellung wäre in den kleinbäuerlichen landwirtschaftlichen Strukturen Süddeutschlands nicht flächendeckend realisierbar.
Es zeichnet sich zudem ab, dass das Eberfleisch sich nur teilweise für die Herstellung schützenswerter regionaler Schweinefleisch- und Wurstprodukte Süddeutschlands eignet. Diese stellen jedoch einen wesentlichen Teil unserer kulinarischen Kulturlandschaft dar. Es ist zu befürchten, dass das traditionelle Fleischhandwerk Süddeutschlands mit seinen besonderen traditionellen Produkten durch den Wegfall der Kastration von Ferkeln ebenso wie die Landwirtschaft gefährdet ist. Eine Marktspaltung zwischen weiblichen und männlichen Tieren mit einem starken Preisanstieg für weibliche Tiere mit entsprechenden finanziellen Folgen auch für das Metzgerhandwerk ist zu erwarten.
In der freiwilligen Europäischen Erklärung werden auch Ausnahmen von dem Verzicht auf die chirurgische Kastration berücksichtigt. Die Brüsseler Erklärung sieht vor, dass anerkannte zu schützende Produkte in ein Verzeichnis aufgenommen werden können. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es auch nach dem Verbot der betäubungslosen Kastration rechtssichere Möglichkeiten zur Kastration von Ferkeln geben muss. Da es sich bei dem Verbot um eine nationale Regelung handelt, wäre das europäische Ausland deutlich im Vorteil. Ist es Ziel der Bundesregierung, dass beispielsweise Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz mit betäubungslos kastrierten Ferkeln aus dem europäischen Ausland beliefert wird? Führt das nationale Verbot der betäubungslosen Kastration nicht zu einer unerwünschten Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU? Ebermast stellt für uns allein schon aus Tierschutzgründen keine Alternative zur Kastration von Ferkeln dar. (Aggressivität, Rangkämpfe, Aufreiten, Penisbeißen, z.T. trächtige weibliche Tiere am Haken, vermehrte Todesfälle während der Mast, Entwicklung von Ebergeruch und damit einhergehende Vermarktungsschwierigkeiten)
Da bei der Immunokastration das Eberverhalten erst mit der 2. Impfung unterdrückt wird ist zu befürchten, dass dieses Verfahren bis dahin zu vergleichbaren Tierschutzproblemen führt, wie die Ebermast. Die Akzeptanz des Fleisches von immunokastrierten Schweinen ist fraglich. Isofluran zur Betäubung von Ferkeln ist derzeit nicht zugelassen und hat le

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