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Petition 67258

Lärmschutz

Limitierung der Lärmbelästigung von Kraftfahrzeugen (insbesondere Motorrädern/Sportwagen) vom 18.08.2016

Text der Petition

Der Bundestag möchte beschließen, die Lärmemissionen von Kraftfahrzeugen in allen Betriebszuständen zu limitieren. Also zum Beispiel nicht nur bei einer bestimmten Drehzahl, sondern auch bei höheren Drehzahlen. Dabei ist nicht nur der Lärmpegel, sondern auch die besondere Wahrnehmung bestimmter Frequenzen und Rhythmen zu berücksichtigen. Die Regelung soll, nach einer Übergangszeit, auch für bereits zugelassene Fahrzeuge gelten.

Begründung

Der Lärm einzelner Kraftfahrzeuge hat subjektiv abgenommen, oft sind die Rollgeräusche eines Fahrzeuges höher als die Motorgeräusche. Leider gibt es immer wieder Ausreißer, die besonders viel Krach machen, dass sind insbesondere Sportwagen und Motorräder. Diese mögen vielleicht nach heutiger Definition die Lärmgrenzwerte nicht überschreiten. In der Praxis sorgen sie aber für eine überproportionale Lärmbelästigung. Das Tuckern eines "Choppers" bei niedrigen Umdrehungszahlen wird zum Beispiel oft als störend empfunden. Wenn Motorräder oder Sportwagen stark beschleunigen und hochtourig fahren, ist der dabei erzeugte Jaulton kilometerweit zu hören. Wer mal an einem Ortsausgang gewohnt hat, wird bestätigen können, was es für ein Krach ist, wenn ein Motorradfahrer stark beschleunigt und hochdreht.

Technisch ist es heutzutage nicht mehr nötig, dass Motorräder und Sportwagen einen derartigen Motorlärm verursachen. Für die Besitzer dieser Kraftfahrzeuge gehört dieser Krach eher zum Spaß bei der Benutzung ihres Fahrzeuges dazu. Der Spaß Einzelner sollte aber nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Der Staat sollte seiner Fürsorgepflicht nachkommen und diese, nicht nur störenden, sondern auch krankmachenden Lärmemissionen verbieten.

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