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Petition 67845

Bundesstraßen

Keine Aufnahme der Osttangente Augsburg in den Bundesverkehrswegeplan 2030 vom 29.09.2016

Text der Petition

Keine Osttangente Augsburg
Der Bundestag möge beschließen, dass die im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) enthaltene Osttangente Augsburg (OT) (Projektnummer B002-G080-BY) nicht in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen wird und kein Planungsrecht geschaffen wird. Dies gilt für alle vier Teilabschnitte der Osttangente.

Begründung

Die OT soll als überregionale Schnellstraße zwischen A96/B17 und A8 durchs Lechtal bei Augsburg gebaut werden. Alternativen wurden nicht geprüft, (intelligente Verkehrsleitsysteme, alternative Streckenführungen, Ausbau der B17, Verlagerung des Güterverkehrs auf die Bahn und Ausbau des regionalen Personennahverkehrs usw.).

Die negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt wurden nicht ausreichend im BVWP berücksichtigt. Hierzu gehören insbesondere:

Es werden letzte Reste der ursprünglichen Lechauen (FFH-Gebiete) und ein wichtiger Lebensraumkorridor zwischen Alpen und Donau zerschnitten.

Wichtige Naherholungsgebiete werden stark beeinträchtigt. Diese sind rar im Ballungsraum München/Augsburg und jeder Eingriff bedeutet einen schweren Verlust an Lebensqualität für mehr als 200.000 Menschen. Die Region ist bereits jetzt durch eine hochfrequentierte Bahnlinie, die A8 und die B2 belastet.

Die Frischluftschneise für Augsburg wird mit zusätzlichen Immissionen belastet.

Königsbrunn verliert Entwicklungsmöglichkeiten. Streusiedlungen, Reiterhöfe, Landwirtschaft und Naherholung werden in ihrer Existenz bedroht.

Die Trinkwasserversorgung von 310.000 Menschen ist durch Immissionen und potentielle Unfälle gefährdet.

Gemeinden entlang der OT und an neuen Abkürzungsstrecken zur A8 werden massiv durch Immissionen belastet.

Wertvoller Boden, der in Ballungsräumen ohnehin rar ist, geht für die Landwirtschaft verloren.

Weiterer überregionaler Verkehr, insbesondere auf der Großachse Schweiz/Österreich/Tschechien wird produziert. Dies steht im Widerspruch zu den erklärten Klimaschutz- und Umweltzielen der Bundesrepublik.

Die Entscheidungsprozesse sind nicht nachvollziehbar und eine wirksame Öffentlichkeitsbeteiligung war nicht möglich: Zahlenmaterial, das zur Nachprüfung der Kalkulationen erforderlich war, wurde auf Anfrage des Petitenten nicht herausgegeben. Die Beurteilungsmethodik war für Bürger ohne technisches Spezialwissen nicht nachvollziehbar und damit nicht überprüfbar. Der verfügbare Zeitrahmen war viel zu kurz. Die Stellungnahme des BMVI stellt keine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Argumenten der Bürger und Verbände dar, sondern verschanzt sich hinter Formalien und Verfahrensregeln. Eine Änderung am Referentenentwurf der OT wurde pauschal mit „auf Wunsch“ begründet (siehe Antwort des BMVI auf die Anfrage der Grünen, Drucksache 18/09437) während der Rest der zahlreichen anderen öffentlichen Einwände sowie Beschlüsse lokaler Gemeinderäte ohne nähere Begründung unberücksichtigt blieben. Dieses Vorgehen erzeugt Misstrauen und steht im Widerspruch zu den Zielen der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Nutzen-/Kostenanalyse beruht auf systematischen Fehlern, indem den tatsächlichen Kosten virtuell erwirtschaftete Erträgen gegenübergestellt werden, die durch angenommene Zeitersparnisse entstehen. Es wird verschwiegen, dass dieses Verfahren in der wissenschaftlichen Literatur kontrovers gesehen wird.

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