Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass kinderlose Personen einen Aufschlag zum Beitrag der Rentenversicherung aus Einkommen einer abhängigen Beschäftigung zahlen müssen, in Anlehnung an das aktuelle System der Pflegeversicherung. Dieser zusätzliche Beitrag zum Rentensystem darf nicht zu höheren Renten von kinderlosen Personen führen, sondern als "Beitrag zur Systemfinanzierung und -stabilisierung" angesehen werden.
Begründung
Für die Pflegeversicherung wurde erkannt und entschieden, dass kinderlose Personen einen zusätzlichen finanziellen Beitrag zum System leisten sollten, um die selben Leistungen zu erhalten wie Personen, welche durch die Geburt und Erziehung von Kindern einen Beitrag zur Beitragszahlerbasis des Systems leisten.
Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand keine Kinder bekommen kann oder will. Diese sind zu respektieren und das solidarisch gestaltete deutsche Rentensystem ist ein gutes Mittel, um allen Personen ein Auskommen im Alter zu sichern.
Durch einen verpflichtenden Zusatzbeitrag zum Rentensystem, welchen kinderlose Personen zahlen müssen, wird von diesen Personen von der Gesellschaft ein Beitrag zum System gefordert, welchen diese nicht auf anderem Wege leisten können oder wollen. Dies könnte zu einem Stück mehr Gerechtigkeit des Systems und Akzeptanz führen. Personen ohne Kinder tragen so einen Teil zum System bei, solange sie dies können. Als Gegenleistung der Gesellschaft erhalten kinderlose Personen dann im Rentenalter eine Alterssicherung, welche von den Kindern anderer Beitragszahler getragen werden.
Ein Zusatzbeitrag von 0,5 bis 1% pro Monat vom Bruttolohn ist hier anzustreben.
Um die Gerechtigkeit herzustellen, darf dieser Zusatzbeitrag von Kinderlosen nicht zu höheren Rentenansprüchen führen, da dies die Idee konterkariert. Bei der Bewertung und Anrechnung von Beitragsleistungen muss dieser Zusatzbeitrag ausgeklammert werden.
Kinderlose Personen leisten in Ihrem (Erwerbs-)Leben einen zusätzlichen, finanziellen Beitrag zum System. Die Gesellschaft fängt solche Personen dann im Alter auf und dankt es dadurch, dass die Rente von kinderlosen Personen durch die Kinder der Anderen getragen wird.
In der Pflegeversicherung funktioniert dieses Konzept bereits heute und ist aktuell akzeptiert. Auch hier gibt es bereits höhere Beiträge für kinderlose Personen. Im Leistungsfall erhalten aber alle Personen die selben Leistungen, egal ob jemand vorher einen Zusatzbeitrag geleistet hat.