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Petition 68821

Beschwerdemanagement

Erhalt der unter Denkmalschutz stehenden Brücken des "Chemnitzer Bahnbogens“ vom 05.12.2016

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die unter Denkmalschutz stehenden Brücken des "Chemnitzer Bahnbogens“ und insbesondere das Chemnitz-Viadukt zu erhalten.

Begründung

Die Deutsche Bahn Netz AG (DB Netz AG) als Bewirtschafter der bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur beantragte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben ABS Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden (NBL) Chemnitz Hbf (a)-Chemnitz-Kappel (a), Strecke 6258, km 80,500 - km 83,300 den Abriss von fünf unter Denkmalschutz stehenden Eisenbahnüberführungen, unter ihnen der Chemnitz-Viadukt als ein Bauwerk von nationaler Bedeutung (auch als „Chemnitztal-Viadukt“, „Beckerbrücke" oder „Eisenbahn-Viadukt über die Annaberger- und Beckerstraße“ bezeichnet).

Die Eisenbahnüberführungen bilden zusammen mit zwei im obigen Streckenabschnitt liegenden Haltepunkten ein Ensemble, welches das Stadtbild prägen und für die Chemnitzer Bürger sichtbare Zeichen der Stadt- und Industriegeschichte sind. Es ist der Wille eines breiten Bündnisses aus Bürgern der Stadt Chemnitz, dem Stadtrat, der Stadtverwaltung, Politikern des Landes Sachsen und des Bundes, des BUND sowie des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen, diese Eisenbahnüberführungen zu erhalten. Diesen Willen missachtet die DB Netz AG, indem sie an ihren Abrissplänen festhält.

Auch das Deutsche Nationalkomitee von ICOMOS, dem International Council on Monuments and Sites (Internationaler Rat für Denkmalpflege), sowie das Deutsche Nationalkomitee von TICCIH (The International Committee for the Conservation of the Industrial Heritage) haben das Chemnitzer Viadukt als Industrie- und Baudenkmal von nationaler Bedeutung, auch im internationalen und europäischen Kontext, gewürdigt.

Der Bund als Eigentümer der Eisenbahninfrastruktur ist in der Pflicht, Denkmäler, insbesondere solche von nationaler Bedeutung, zu erhalten. Diese Verpflichtung folgt hier aus dem sächsischen Denkmalschutzgesetz, welches auch für sächsische Denkmäler im Bundesbesitz gilt.

Die Pläne der DB-Netz AG verstoßen somit gegen das sächsisches Landesrecht, weil die Belange des Denkmalschutzes bei der Planung und den Maßnahmen nicht angemessen berücksichtigt werden. Die DB Netz AG hat außerdem seit Übernahme der Eisenbahnüberführungen in ihre Verantwortung pflichtwidrig Investitionen in diese Denkmale der Industriekultur unterlassen.

Die Eisenbahnüberführungen werden bis jetzt für den Eisenbahnverkehr genutzt und könnten nach Instandsetzung der pflichtwidrig verursachten Schädigungen und mit angemessenen Ertüchtigungsmaßnahmen alle zukünftigen Anforderungen an einen modernen Eisenbahnverkehr in gleicher Weise wie die geplanten Neubauten erfüllen.

Wir fordern das zuständige Bundesverkehrsministerium hiermit auf, bei der DB Netz AG den Erhalt aller denkmalgeschützten Eisenbahnüberführungen des Chemnitzer Bahnbogens zu erwirken.

Die Deutsche Bahn AG als Bewirtschafter der bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur sollte im Rahmen der Zuweisungen für den Erhalt der Infrastruktur auch finanziell in den Stand gesetzt werden, ihren Verpflichtungen aus dem Denkmalschutz gerecht zu werden.

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