Text der Petition
Zur Sicherstellung einer zeitgemäßen Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden mit Verbandmitteln fordern wir die Mitglieder des Deutschen Bundestages dazu auf, der im vorliegenden Kabinettsentwurf des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) enthaltenen Legaldefinition des Begriffes Verbandmittel, einschließlich ihrer Begründung (§ 31a Absatz 1a SGB V) ohne Änderung zuzustimmen.
Begründung
Wenn man sich in Deutschland als Patient mit einer schlecht heilenden oder chronischen Wunde in ärztliche Behandlung begibt, geht man davon aus, dass die Wunde nach dem aktuellen Stand der Medizin versorgt wird.
Wenn es nach den Plänen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) geht, wird sich das im nächsten Jahr gravierend ändern.
Leittragender dieser Pläne wird der Mensch mit einer schlecht heilenden Wunde sein, der nicht mehr nach dem aktuellen Stand der Medizin versorgt wird, sondern mit längst überholten Methoden, welche der Heilung einer Wunde entgegen stehen. Das bedeutet für den Patienten unnötige Schmerzen, soziale Isolation und finanzielle Einbußen.
Viele Betroffene (ca. 1 Million Patienten im Jahr) müssten damit rechnen dass eine Wunde am Fuß oder am Unterschenkel nicht mehr abheilt oder sich sogar noch verschlechtert..
Hintergrund ist ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der die Verordnungssicherheit von Verbandmaterialien regeln soll. Dort wird festgelegt was ein Verbandmittel ist und somit durch die Krankenkassen erstattet werden muss (Legaldefinition). Da durch die demografische Entwicklung immer mehr Menschen ein Alter erreichen, in dem sie chronische Wunden entwickeln , ist es in den letzten Jahren zu einer erheblichen Steigerung der Kosten für Verbandmittel gekommen. Die Krankenkassen sind bemüht, diese Kosten zu senken und setzen sich für eine Rückkehr zur trockenen Wundversorgung ein, die zunächst eine kostengünstigere Art der Versorgung darzustellen scheint.
Nach aktuellem Stand der Medizin sind schlecht heilende oder chronische Wunden mit einer Therapie zu versorgen, die die Wunde in einem feucht warmen Milieu hält und dabei auf unterschiedliche Heilungsphasen Rücksicht nimmt. Dafür stehen, verschiedene Wundauflagenarten zur Verfügung. Sie können auf verschiedene Weise in die Wundheilung eingreifen, z. B. die Wunde reinigen, antibakteriell wirken oder Gerüche binden
Der GKV vertritt jedoch die Meinung, dass ein Wundverband lediglich die Wunde abdecken und austretende Wundflüssigkeit aufnehmen soll. Mit dieser Therapie werden Belastungen für die Patienten in Kauf genommen (Infektionen, Gerüche, Schmerzen) und die Wundheilung gebremst oder gar ganz verhindert.