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Petition 69495

Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung

Änderung des § 26 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (Sonstige Versicherungspflichtige) vom 17.01.2017

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass Sozialgesetzbuch Drittes Buch (§ 26 Absatz 2b) in geeigneter Weise zu modifizieren, so dass die Versicherungspflicht auch für Pflegepersonen ermöglicht wird, die unmittelbar vor der Pflegetätigkeit nicht in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig waren oder Leistungen nach diesem Gesetz bezogen hatten, jedoch lange Jahre ehrenamtliche Pflege geleistet haben.

Begründung

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II hat der Gesetzgeber die Voraussetzung für die Versicherungspflicht von Pflegepersonen in der Arbeitslosenversicherung geschaffen. Der anspruchsberechtigte Personenkreis hat künftig ein Recht auf ein Arbeitslosengeld und Leistungen der Arbeitsförderung, falls nach der Pflegetätigkeit ein Einstieg in den Arbeitsmarkt nicht unmittelbar gelingt.
Davon ausgeschlossen sind jedoch Pflegepersonen, die zwar langjährig gepflegt haben (mitunter 10 Jahre und mehr), vor der Pflege aber aus verschiedenen Gründen nicht versicherungspflichtig waren oder Leistungen bezogen haben. Dies erscheint vor dem Hintergrund, dass die gesellschaftlich hoch nützliche Pflegetätigkeit, in Form einer Absicherung bei Arbeitslosigkeit honoriert werden soll, sehr ungerecht. Nach beispielsweise 10 Jahren der Pflege sollte die Vorversicherung nicht mehr maßgeblich sein.

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