Text der Petition
Therapiesicherheit in der medizinischen Versorgung von chronisch Hauterkrankten
Aufforderung an den Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss eine Umsetzungsprüfung zu veranlassen
Das Gesetz zur Austauschbarkeit ärztlicher Verordnungen in Apotheken führt bei unmittelbar auf der Haut anzuwendenden Arzneimitteln (Topika) bei Patienten mit Hauterkrankungen zu vielen Schäden.
Begründung
Topika haben im Gegensatz zu festen Arzneimitteln auch bei Gleichheit der offiziellen Wirkstoffe sehr unterschiedliche Wirk- und Nebenwirkungseigenschaften. Denn hier beeinflussen auch die Begleitstoffe, die Zubereitung (Galenik) und die Darreichungsform den Therapieerfolg.
Folgen
Hauterkrankungen sind häufig. In Deutschland leiden alleine 6,5 Millionen Kinder und Erwachsene an Psoriasis und Neurodermitis: Sie erhalten wegen des Austauschs der Topika Mittel, die für ihr Krankheitsbild ungeeignet sind. Die Folge sind unwirksame Therapien, eine mögliche Verschlimmerung des Krankheitsbildes, höhere Allergierisiken – und am Ende höhere Kosten für die Krankenkassen.
Korrektur
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sollte deswegen den Auftrag erhalten, die Arzneimittelrichtlinie (Anlage 4) zu korrigieren. Ärztlich verordnete Topika sollten nicht länger in der Apotheke ausgetauscht werden müssen.