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Petition 71392

Jagdwesen

Änderung des Bundesjagdgesetzes zum Einsatz von Nachtzielgeräten und Waffenlampen vom 04.05.2017

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen… das Bundesjagdgesetz sowie das Waffengesetz dahingehend zu ändern, dass Nachtzielgeräte und Waffenlampen für Jäger in Deutschland erwerbbar und für die Jagd verwendbar sind.

Begründung

Die Bejagung von Schwarzwild (Wildschweinen) gestaltet sich zunehmend schwieriger, da die Tiere ausschließlich nachtaktiv sind und tagsüber zumeist an nicht zugänglichen Stellen ruhen. Aktuell findet die Jagd auf Schwarzwild ihre Grenzen durch die natürliche Beleuchtung (Mondlicht). Die Bejagung muss aktuell aufgrund des Verbotes o.g. Geräte in einer Weise erfolgen, die tierschutzrechtlich und jetztlich auch Waffen- und Jagdrechtlich bestenfals "bedenklich" ist. Aktuell findet die Zielansprache mit einem erlaubten-, nicht mit der Waffe verbundennen Nachtsichtgerät statt, bei dem die Tiere gut angesprochen (erkannt) werden können. Dann muss der Jäger das Nachtsichtgerät absetzen, die Waffe in Anschlag bringen und mit einem herkömmlichen Zielfernrohr ohne Restlichverstärkung das Tier auffassen und erlegen. Die Praxis hierbei sieht jedoch so aus, dass der Jäger bestenfalls (wenn es das Mondlicht überhaupt zulässt) einen schwarzen Fleck in seinem Zielfernrohr sieht, an dem Ort an dem vorher das Wildschwein stand. Auf diesen "schwarzen Fleck" schiesst der Jäger dann. Da er es nicht mehr eindeutig identifizieren kann (eben nur noch ein schwarzer Fleck), könnte es auch sein, dass das mit dem Nachsichtgerät vorher identifizierte Stück Schwarzwild nun den Standort gewechselt hat und stattdessen ein anderes Stück dort steht, welches jedoch gerade seine Jungen aufzieht und schon allein deshalb nicht geschossen werden darf (Tierschutz). Oder aber der Jäger kommt beim in Anschlag gehen vom ursprünglichen Ziel ab und gibt den Schuss ungewollt auf einen Menschen ab, der sich dort zufällig aufhält, für den Jäger aber ebenfalls nur ein "schwarzer Fleck" im Zielfernrohr ist. Die Praxis zeigt dass sich derartige Unfälle immer wieder ereignen, was mit einen Nachtzielgerät und einer Waffenlampe nicht der Fall wäre. Es können mit diesen Einrichtungen an der Waffe, die Schüsse auch zielgenau angebracht werden, so dass lebenswichtige Organe zuverlässig getroffen werden können und die Tiere schnellst möglich an der Schussverletzung verenden, ohne unnötige Qualen zu erleiden (aktuell wird von den Jägern auf das "vordere Drittel" eines "Flecks" geschossen und gehofft dass der Treffer sitzt). Darüber hinaus ist jeder der im Deutschland eine Waffe abfeuert dazu verpflichtet, sein Ziel eindeutig zu identifizieren, was aufgrund der geschilderten Problematik nicht möglich ist.
Ein Blick über die Grenzen ins europäische Ausland zeigt, dass diese Geräte in den meisten europäischen Staaten frei verkäuflich sind, für die Jagd zugelassen sind und keine erhöhte Deliktrate im Verbindung von Schusswaffen, Nachtzielgeräten und Waffenlampen die Folge ist.

Die Freigabe der Geräte würde die Jagdausübung allgemein sicherer und tierschutzgerechter machen und wäre ein richtiger Schritt, um die "explosionsartige" Zunahme der Schwarzwildpopulation einzudämmen.

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