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Petition 73550

Jagdwesen

Aufnahme der Tierart Wolf in das Bundesjagdgesetz vom 05.09.2017

Text der Petition

1. Der Bundestag möge beschließen, dass die Tierart Wolf in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen wird und gemäß § 2 Abs.1. BJagdG als jagdbare Wildart dem Jagdrecht unterliegt.
2. Der Bundestag möge beschließen, dass der zuständige Fachausschuss ein Gutachten zum günstigen Erhaltungszustand der Wildart Wolf beauftragt, welches die Wolfsbestände der Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern populationsübergreifend wildbiologisch beurteilt!

Begründung

Der Wolf unterliegt nach internationalem Recht (Washingtoner Artenschutzabkommen (Anhang II) / (Berner Konvention (Anhang II), nach europäischem Recht (EG Verordnung 338/97 (Anhang A) / (Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie 92/43/EWG (Anhang II, Prioritäre Art, Anhang IV, Art. 12 und 16), nach Bundesrecht (Bundesnaturschutzgesetz (Streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 i. V. mit § 44) und Tierschutzgesetz, sowie im Landesrecht (Sächsisches Naturschutzgesetz / Sächsisches Jagdgesetz / Sächsische Jagdverordnung) in Deutschland dem höchsten Schutzstatus. Das Schutzziel der EU ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands prioritärer Arten.
Entsprechend der Definition in "Leitlinien für Managementpläne für Großraubtiere in Europa auf Populationsebene" ist der günstige Erhaltungszustand einer isolierten Wolfspopulation mit etwa 1000 adulten Individuen erreicht. Ist eine Population mit anderen Populationen so vernetzt, dass die Zuwanderer eine genetische und demographische Wirkung haben, so kann ein Bestand von mehr als 250 erwachsenen Tieren ausreichen, um den Bestand als „nicht gefährdet" einzustufen.
Der strenge Schutz des Wolfes gilt in Deutschland unabhängig vom Erhaltungszustand der Art. Änderungen nach Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes können deshalb nicht allein von einem Bundesland herbeigeführt werden. Auch eine Abstimmung auf Bundesebene mit den Nachbarländern, insbesondere Polen, ist erforderlich und bedarf der Zustimmung der EU.

Wolfsmanagementpläne dienen dem Monitoring, sowie der Prävention und sind nicht umfassend geeignet im ländlichen Raum eine wirtschaftliche Weidetierhaltung sicherzustellen, sowie die Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. Wolfsmanagement muss bestandserhaltend orientiert sein und dem Schutz der Nutztierbestände vor dem Großraubtier Rechnung tragen. Bundesweit wurden in diesem Jahr 61 Rudel mit jeweils sieben bis zehn Tieren und 19 Paare beobachtet. Dauerhaft niedergelassen haben sich Rudel in Brandenburg (24), Sachsen (18), Sachsen-Anhalt (11), Niedersachsen (11) und Mecklenburg-Vorpommern (4). In Bayern sind bisher zwei Paare und in Thüringen ein Einzeltier bekannt. Die Populationsdynamik liegt über 30%. Zwischen 2002 und 2015 haben Wölfe nach Angaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes mehr als 2.000 Nutztiere gerissen. Allein im Jahr 2015 waren es zuletzt bundesweit rund 200 Attacken, bei denen Wölfe im Schnitt bis zu vier Nutztiere töteten. Bundesländer unterstützen Investitionen in den Wolfsschutz inzwischen mit 70 bis 100 Prozent Kostenübernahme. In Deutschland betrugen die Ausgaben für Herdenschutz im Jahr 2015 rund eine Million Euro. Herdenschutzinvestitionen und Wolfsrissentschädigungen werden ohne Bestandsregulierung Größenordnungen erreichen, die gegenüber den Landwirten und den Steuerzahlern nicht zu rechtfertigen sind.
Die vorliegende Sachlage erfordert Beschlussfassungen, um eine Regulierungsplanung zu initiieren!

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