Text der Petition
Der Bundestag wird aufgefordert, geeignete Schritte auf den Weg zu bringen, um Kosten für Notfallmaßnahmen der Stromnetzbetreiber den Verursachern zuzuordnen und nicht über die Netzentgelte zu verallgemeinern. Die Stromkunden sind von den Kosten zu entlasten. Die Marktregeln für den Stromhandel sind so anzupassen, dass kleine Erzeugungseinheiten nicht benachteiligt werden. Ein Mechanismus zur Gleichbehandlung wird benötigt, um Angebotspreise der Großkraftwerke nicht künstlich klein zu rechnen.
Begründung
Der Handel mit Strom aus Kohlekraftwerken verursacht eine Erzeugung in Regionen, bei denen kein direkter Verbrauch möglich ist. Gerade an Feiertagen kommt es dadurch zu einer Übereinspeisung von Großkraftwerken, welche an der Strombörse zwar gehandelt wird, jedoch ein Handelsergebnis hervorbringt, das nicht durch die Stromnetze transportiert werden kann. Zur Stabilisierung des Netzes führen die Netzbetreiber in Folge des Stromhandels einen Noteinsatz durch, der als Redispatch bezeichnet wird. Die Kosten werden verallgemeinert und nicht den Verursachern (Verkäufer/Käufer) zugeordnet.
Dies führt zur einseitigen Belastung der privaten Stromkunden mit Kosten, ohne Nutzen. Zudem werden kleinere Erzeugungseinheiten (Windkraftparks, PV, Kleinere Gaskraftwerke) durch die Marktregeln benachteiligt.
Den Netzbetreibern obliegt es einseitig Kosten zu verallgemeinern ohne Anreiz eine alternative Lösung zum Redispatch zu finden, welche kostenneutral ist. Mit Blick auf die Netzentgelte werden die Übertragungsnetzbetreiber daher einen immer weiteren Ausbau der Netze fordern, was ebenfalls durch Zahlungen von allen Stromkunden zu tragen ist.